Alles nur erfunden: Das sagt jedenfalls das Gericht zu den Vergewaltigungsvorwürfen von Gina-Lisa Lohfink in seinem Urteil. Das Model muss nun eine Geldstrafe zahlen. Hätte das Urteil bei der neuen Rechtsprechung anders ausgesehen?

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat Gina-Lisa Lohfink zu einer Strafzahlung von 20.000 Euro verurteilt. Ihre Behauptungen, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein, seien unwahr, bekundet die Richterin. Für Rechtsanwalt Udo Vetter kommt das Urteil nicht überraschend. Da die angebliche Vergewaltigung auf Video aufgenommen wurde, sei die Beweislage für die Staatsanwaltschaft recht gut gewesen, sagt der Rechtsanwalt.

Was ist mit "Nein heißt Nein"?

Wäre das Urteil anders ausgefallen, wenn schon die neue Rechtsprechung zum Sexualstrafrecht angewandt worden wäre? Nein, sagt Udo Vetter. Bei dem Fall sei es ja nicht um die Frage gegangen, ob Gina-Lisa "Nein" gesagt habe: "Sie hat ja im Video 'Nein' gesagt. Da war die Frage, wie ist dieses 'Nein' zu bewerten", sagt Vetter.

Das Gericht habe in seinem Urteil also gesagt: "Dieses Nein bezog sich nicht auf den Sexualakt, sondern auf die Frage, ob ich dabei gefilmt werden will." Und das mache natürlich einen gravierenden Unterschied, so der Rechtsanwalt.

"Selbst wenn das Verfahren also nach neuem Recht gelaufen wäre, wäre das Urteil wohl nicht anders ausgefallen."
Rechtsanwalt Udo Vetter

Auch dass Gina-Lisa in der Nacht K.O.-Tropfen verabreicht worden seien, hat das Gericht zurückgewiesen. Anhand von Videos aus der Nacht hatte ein Gutachter sich das allgemeine Verhalten der 29-Jährigen angesehen. Seine Argumentation: Wer noch eine Pizza bestellen und mit seiner Managerin telefonieren könne, der sei nicht mit K.O.-Tropfen stillgelegt worden.

Nach dem Urteil kann Gina-Lisa immer noch in Berufung gehen. Sie könnte auch die Männer auf Schadenersatz verklagen, weil sie sie unerlaubt gefilmt und die Videos dann ins Netz gestellt haben. Auf allzu viel Geld hoffen kann sie nach Ansicht von Udo Vetter allerdings nicht. Mögliches Schmerzensgeld werde allein dadurch schon gedrückt, weil sie die Öffentlichkeit so stark gesucht habe, sagt er.

"Ein paar Euro mögen drin sein, aber Millionen mit Sicherheit nicht."
Udo Vetter über mögliche Schadenersatzforderungen
Shownotes
Prozess um Gina-Lisa Lohfink
20.000 Euro wegen falscher Verdächtigungen
vom 22. August 2016
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartner: 
Udo Vetter, Rechtsanwalt