Spuren von Allergenen im Essen können ein Gesundheitsrisiko darstellen. In Großbritannien sind zwei Mädchen gestorben, weil das Essen vom Imbiss mit Allergenen verunreinigt war. Ist das in Deutschland auch möglich?
In Großbritannien werden zwei Todesfälle im Zusammenhang mit Allergenen heftig diskutiert: Im Sommer ist die 15-Jährige Natasha Ednan-Laperouse an einem allergischen Schock gestorben, nachdem sie ein Sandwich mit Sesam gegessen hatte. Auf der Verpackung des Sandwichs von "Pret a Manger", das sie am Flughafen in London gekauft hatte, stand nicht, dass es Sesam enthält.
Vor wenigen Tagen nun sind zwei Imbiss-Betreiber in der englischen Kleinstadt Oswaldtwistle im County Lancashire wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Ein 15-jähriges Mädchen hatte sich Essen von ihrem Imbiss nach Hause liefern lassen, das keine Erdnüsse enthalten sollte. Doch nach dem Essen erlitt sie einen allergischen Schock, denn das Essen war mit Erdnussproteinen verunreinigt.
Allergen-Kennzeichnung in Restaurants
Schützt uns die Allergenkennzeichnungspflicht, die seit 2014 in Deutschland gilt, vor solchen gesundheitlichen Risiken? Laut dieser Verordnung müssen auch Restaurant- oder Imbissbetreiber die wichtigsten Lebensmittelallergien auslösenden Allergene in ihren Gerichten aufführen.
Die 14 Lebensmittel und Zusatzstoffe, die am häufigsten Allergien auslösen:
- Glutenhaltige Getreide (z.B Weizen)
- Krebstiere
- Eier
- Fisch
- Erdnüsse
- Soja
- Milch
- Schalenfrüchte (z.B. Mandeln, Haselnüsse)
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Schwefeldioxid und Sulfite
- Süßlupinen
- Weichtiere
Bietet ein Gastwirt beispielsweise ein Wiener Schnitzel an, dann muss er auf der Speisekarte die darin enthaltenen Allergene kennzeichnen, erklärt Thorsten Hellwig vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband NRW.
Alle Küchenmitarbeiter müssen streng auf Lebensmitteltrennung achten
In der Praxis bedeutet das für Köche und Imbissbudenbetreiber eine strenge Trennung der Lebensmittel. Eine Pfanne, in der ein Ei gebraten wurde, darf hinterher beispielsweise nicht einfach für Bratkartoffeln verwendet werden. Die sind dann nämlich nicht mehr "eifrei".
Die Gastwirte seien seit Jahren für das Thema Allergien sensibilisiert worden, sagt Thorsten Hellwig. Deshalb geht er davon aus, dass solche Fälle, in denen allergenfreies Essen mit Allergenen verunreinigt angeboten wird, höchstens in Einzelfällen vorkommt.
Vor dem Essen über Allergien informieren
Thorsten Hellwig empfiehlt Menschen mit Allergien ausdrücklich, im Restaurant, beim Imbiss oder Lieferservice darauf hinzuweisen oder direkt mitzuteilen, welche Lebensmittel auf keinen Fall im Essen enthalten sein dürfen.
"Zum Glück sind mir tatsächlich keine Fälle bekannt, in denen es nach einem Restaurantbesuch zu ernsthaften Erkrankungen gekommen wäre. Insofern glaube ich, dass wir da ziemlich gut aufgestellt sind."
Aber auch wenn alle, die in der Küche arbeiten, darauf achten, dass Lebensmittel streng von einander getrennt verarbeitet werden, könne man nicht vollkommen ausschließen, dass in allergenfreiem Essen eventuell Spuren von Allergenen auftauchen, meint Thorsten Hellwig.
Genau diese Spuren und Rückstände von Allergenen sind nicht kennzeichnungspflichtig. Aber in Deutschland sei nach Informationen von Thorsten Hellwig bislang noch kein Fall aufgetaucht, bei dem ein Mensch nach einem Restaurantbesuch aufgrund von mit Allergenen verunreinigtes Essen ernsthaft erkrankt sei.
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