Acht Stunden Arbeit täglich an sechs Tagen in der Woche - das ist die zulässige Arbeitszeit, die per Arbeitszeitgesetz geregelt wird. Was darüber hinaus geht, ist Mehrarbeit, erklärt Rechtsanwältin Susann Bobusch.
Bis zu zwei Stunden Mehrarbeit am Tag kann der Arbeitnehmer verlangen. Allerdings muss er dafür einen Ausgleich schaffen. Und zwar so, dass über einen Zeitraum von sechs Monaten wieder eine durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden am Tag erreicht wird.
"Ein wichtiger Auftrag ist kein Notfall"
Anders sieht es aus mit Überstunden. Die müssen von Arbeitgeber zumindest genehmigt werden. Leistet ein Arbeitnehmer ohne diese Vereinbarung Überstunden, kann er daraus keine rechtlichen Ansprüche geltend machen. Auf der anderen Seite kann der Arbeitgeber aber ohne Vereinbarung auch keine Überstunden verlangen. Es sei denn, es tritt ein Notfall ein. Wichtige Aufträge zählen da allerdings nicht dazu.