Ein neues Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen könnte zum Problem für investigative Journalisten werden. Mit der Reform des Urheberrechts werden Urheber zum Teil finanziell schlechter gestellt. Und auch durch ein weiteres Gesetz könnten Uploadfilter drohen.
Wird das GeschGehG zum Problem für Journalisten? Der Bundestag soll in den kommenden Wochen über dieses neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen entscheiden. Sollte der bisherige Gesetzestext durchkommen, könnten Staatsanwaltschaften in Zukunft gegen investigative Journalisten und Whistleblower ermitteln, wenn diese Firmeninterna verraten. Und was genau unter "Firmeninterna" fällt, dürfen die Unternehmen selbst festlegen.
Bei Experten und Parlamentariern regt sich schon seit längerem Widerstand gegen das Gesetz. Justus von Daniels vom Recherchezentrum CORRECTIV erklärt in Eine Stunde Was mit Medien, welche Gefahr es für investigative Journalisten und Whistleblower bedeutet.
Artikel 12 - der Artikel, der oft unter den Tisch fällt
Außerdem blicken wir auf den Stand der Dinge rund um die Reform des Urheberrechts. Dabei geht es immer wieder um die Artikel 11 und 13: das Leistungsschutzrecht für Presseverleger und die Gefahr von Uploadfiltern. Vor allem gegen Artikel 13 gibt es zurzeit immer wieder Demonstrationen in ganz Deutschland. Dabei fällt Artikel 12 aber unter den Tisch - durch ihn werden Journalisten zum Teil finanziell schlechter gestellt.
Und auch, wenn das Europaparlament die Urheberrechtslinie aufhalten sollte: Uploadfilter drohen trotzdem. Grund dafür ist eine neue EU-Verordnung gegen Terrorpropaganda. Sie würde Onlineanbieter dazu verpflichten, von offizieller Stelle entdeckte und gemeldete Terrorpropaganda innerhalb einer Stunde zu löschen. Auch diese Verordnung sehen Kritiker als Gefahr für Meinungsfreiheit und Journalismus.
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