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Wenn ihr online im EU-Ausland einkauft, dann habt ihr euch sicherlich schon übers Geoblocking geärgert. Damit ist jetzt Schluss: Die EU-Verordnung zum Geoblocking ist in Kraft. Wir wissen, was sich ändert.

Mit der neuen EU-Verordnung wird das Einkaufen einfacher. Bislang war Online-Shoppen im EU-Ausland oft schwierig. Zum Beispiel, wenn ihr bei einem belgischen oder polnischen Unternehmen ein Produkt kaufen wolltet. Es konnte dann passieren, dass ihr die Webseite des Unternehmens gar nicht ansteuern konntet. Entweder ihr wurdet mit eurer deutschen IP-Adresse komplett abgewiesen oder auf den deutschen Store des Unternehmens umgeleitet, falls vorhanden.

Online-Bestellungen im EU-Ausland einfacher möglich

Laut EU-Kommission war es 2015 bei nur rund einem Drittel der Online-Shops möglich, eine Bestellung aus dem Ausland abzuschließen.

Das ändert sich mit der neuen Verordnung. Das jeweilige Unternehmen im EU-Ausland muss euch auf seiner Webseite fragen, ob ihr auf das deutsche Angebot umgeleitet werden wollt - falls vorhanden. Die Umleitung könnt ihr ablehnen. Außerdem: Selbst wenn ihr euch umleiten lasst, müsst ihr später immer noch die Möglichkeit haben, den ausländischen Store – also den Original-Store – wieder zu besuchen.

"Grundsätzlich wird das Einkaufen leichter."
Paul Vorreiter, Brüssel-Korrespondent

Aber - und das ist nicht unwichtig - das Unternehmen muss euren Einkauf nicht nach Deutschland liefern. In diesem Fall muss es aber möglich sein, dass ihr das Produkt in dem jeweiligen Land abholen könnt - also eben zum Beispiel in Belgien oder Polen. Oder ihr lasst euch den Einkauf von einem Lieferdienst nach Deutschland bringen.

Keine Benachteiligung mehr bei Zahlungsmitteln

Die EU-Verordnung bringt noch mehr Verbesserungen, so Paul Vorreiter. Zum Beispiel müssen Vergünstigungen für Inländer auch für EU-Ausländer gelten. Wenn ihr beispielsweise Karten bei einem dänischen Anbieter für ein Konzert in Dänemark kauft, dann habt ihr genauso Anspruch auf den Vorverkaufs-Rabatt wie dänische Käufer auch. Bislang war das nicht automatisch so.

Es wird auch einfacher, wenn ihr mit Kreditkarten zahlen wollt. Wenn ihr beispielsweise bei einem Händler in Italien online einkauft, muss er eure in Deutschland ausgestellte Kreditkarte akzeptieren, wenn er Kreditkarten von demselben Anbieter akzeptiert, die in Italien ausgestellt sind.

"Das Zahlungsmittel, das im Inland akzeptiert wird, muss nun auch für andere EU-Bürger zulässig sein."
Paul Vorreiter, Brüssel-Korrespondent

Ganz und gar abgeschafft ist das Geoblocking aber noch nicht. Bei urheberrechtlich geschützten digitalen Inhalten wie Filmen, Musik, E-Books oder Software bleibt Geoblocking zulässig und zwar zu sehr unterschiedlichen Bedingungen – nämlich abhängig von dem jeweiligen EU-Land. Hier sind weiterhin unterschiedliche Geschäftsbedingungen gültig, sodass euch im EU-Ausland teils der Zugriff auf die Dienstleistungen doch wieder verweigert werden darf.

Aber die EU-Kommission will 2020 prüfen, ob die aktuelle Verordnung nicht auch auf die urheberrechtlich geschützten digitalen Inhalte ausgedehnt werden kann. Das würde doch vieles einfacher machen.

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Shownotes
EU-Verordnung
Geoblocking entfällt beim Online-Shoppen
vom 03. Dezember 2018
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Paul Vorreiter, Deutschlandfunk-Korrespondent Brüssel