Im Fall des erschossenen CDU-Politikers Walter Lübcke ermittelt der Generalbundesanwalt gegen den Beschuldigten Stephan E. Er ist dringend tatverdächtig und soll zumindest in der Vergangenheit Kontakt in die rechte Szene gehabt haben. Die Ermittlungsbehörden gehen von einem rechtsextremen Tathintergrund aus.
Generalbundesanwalt Peter Frank hat die Ermittlungen im Fall Walter Lübckes übernommen. Walter Lübcke, CDU-Politiker und Kasseler Regierungspräsident, war am 2. Juni spätabends vor seinem Wohnhaus im hessischen Wolfhagen mit einem Kopfschuss getötet worden.
Vermutlich rechtsextremer Tathintergrund
Der Generalbundesanwalt geht von einem rechtsextremen Hintergrund der Tat aus, dafür liegen laut Pressemitteilung "nach dem bisherigen Erkenntnisstand [...] zureichende Anhaltspunkte [...] vor." Spiegel Online zufolge soll der Beschuldigte Stephan E. im Umfeld der NPD aktiv gewesen sein. Nach Informationen von Zeit Online hat der heute 45-Jährige 1993 versucht, eine Unterkunft für Asylbewerber im hessischen Hohenstein-Steckenroth mit einer Rohrbombe anzugreifen. Es werde geprüft, ob es ein politisches Motiv für die Tat gab, so Klaus Jansen aus unserer Nachrichtenredaktion.
"Hier geht es um die innere Sicherheit. Es wird geprüft, ob es beim Mordfall Walter Lübcke ein politisches Motiv gibt."
Am Samstag, 15. Juni, hatten Spezialeinheiten der hessischen Polizei den mittlerweile Beschuldigten Stephan E. aufgrund einer DNA-Spur festgenommen. Es wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen. Bei der Durchsuchung der Wohnräume von Stephan E. soll umfangreiches Beweismaterial wie Datenträger sichergestellt worden sein.
Ein mögliches Motiv könnte sein, dass sich Walter Lübcke für die Flüchtlingshilfe stark gemacht und an christliche Werte erinnert hatte. Bei einer Bürgerversammlung im Oktober 2015 hatte er nach anhaltenden Zwischenrufen und Beschimpfungen aus dem Publikum gesagt: "Wer diese Werte nicht vertritt, kann dieses Land jederzeit verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen." Nach dem Tod Walter Lübckes gab es in den sozialen Medien viel Häme und Hasskommentare, die für Empörung sorgten.
Der Fall Walter Lübcke ist ein Politikum
Spätestens mit der Festnahme von Stephan E. sei der Tod von Walter Lübcke zu einem Politikum geworden, so unser Hauptstadt-Korrespondent Stephan Detjen. Und nicht allein ein Politikum, sondern auch ein Testfall.
"Der Fall Lübcke ist ein Testfall, in dem geprüft werden wird, ob der Staat aus den Erkenntnissen, die er im NSU-Fall sammelte, gelernt hat."
Im Fokus seien auch die Sicherheitsstrukturen und die Frage, ob es ein Versagen gab, so Stephan Detjen. Denn im Fall des rechtsextremen Terrornetzwerkes NSU hatten die Sicherheitsstrukturen und staatlichen Behörden versagt. Der NSU-Fall schwinge unausgesprochen, teils aber auch ausgesprochen, im Fall Lübcke mit.
Das Versagen im NSU-Fall spielt eine Rolle
Im Bundestag wird vermutlich noch diese Woche der Innenausschuss zu einer Sondersitzung zusammen kommen. Auch dann wird es um das Funktionieren der Verfassungsschutzbehörden gehen. "Im Fall des NSU haben wir gesehen, dass die schlecht koordiniert waren", sagt Stephan Detjen. Und nicht nur das, teils seien die Behörden auch auf dem rechten Auge blind gewesen.
2018 wurde Thomas Haldenwang neuer Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz. Er hatte angekündigt, dass die rechte Gewalt wieder stärker in den Fokus rücken soll. Sein Vorgänger, Hans-Georg Maaßen, hatte da noch einen anderen Kurs eingeschlagen. Ob der Kurswechsel gelungen ist, wird nun auch zur Diskussion stehen.