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In Deutschland wird Geld gewaschen, im großen Maßstab. Es gibt Rechtsprechung, Anti-Geldwäsche-Beauftragte und zahlreiche Verdachtsmeldungen, aber die dicken Fische schlüpfen trotzdem durchs Netz, sagt der Strafrechtler Till Zimmermann. Er hat Ideen, wie sich das ändern ließe.

Verbrechen darf sich nicht lohnen, ob es nun um simplen Diebstahl oder um Geldwäsche geht, sagt der Strafrechtler Till Zimmermann.

Deshalb setze das Strafrecht Gegenanreize, es drohe also mit Strafe, um Straftaten unattraktiv zu machen. Bei § 261 Strafgesetzbuch (StGB) funktioniere das aber nicht richtig, stellt der Jurist fest. Obwohl es sich dabei um den längsten Paragraph des Strafgesetzbuches handele, 10 Absätze lang, gebe er den Strafverfolgern nicht genügend Möglichkeiten, zu Unrecht erworbenen Besitz einzuziehen.

"Der Paragraph wurde zigmal verändert, also eigentlich immer erweitert. Denn er funktioniert nicht richtig. Deshalb wird immer noch was drangeschraubt."
Till Zimmermann, Strafrechtler, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Zimmermann definiert Geldwäsche als "das Haben von etwas, das aus einer Straftat stammt". Die Möglichkeit, dass Geldwäsche stattfindet, haben die großen Unternehmen und Banken stets auf dem Schirm, sagt er. Sie seien zu Aufmerksamkeit bei ihren Transaktionen verpflichtet, hätten eigens Anti-Geldwäsche-Beauftragte. "Know your Customer!" sei die Devise.

Profis bleiben straffrei

Dennoch: Es gebe zwar über 300.000 Verdachtsmeldungen pro Jahr, aber nur um die 2.600 Verurteilungen wegen Geldwäsche. Wobei diese zumeist nur kleine Straftaten aufdeckten. Der Aufwand stehe aktuell in keinem Verhältnis zum Ertrag, zumal in Deutschland enorme Summe gewaschen würden.

Die professionellen Geldwäscher würden meist nicht belangt. Und das, obwohl die ermittelnden Behörden oft recht gut Bescheid wüssten, wo im großen Maßstab Geld gewaschen werden, zum Beispiel durch Immobilienkäufe.

"Die letzte Schätzung geht davon aus, dass in Deutschland im Jahr mindestens hundert Milliarden Euro gewaschen werden. Hundert Milliarden!"
Till Zimmermann, Strafrechtler, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Entsprechend unzufrieden sei die internationale Financial Action Task Force, kurz FATF, mit dem Stand der Geldwäsche-Bekämpfung in Deutschland.

Erschwerte Belegbarkeit

Der Knackpunkt, laut Till Zimmermann, beim Vorgehen gegen Geldwäsche sei die Frage, wie im Verdachtsfall mit dem womöglich zu Unrecht erworbenen Vermögenswerten, zum Beispiel einer Immobilie umzugehen sei.

Es sei oft schwierig, genau zu belegen, dass Geld gewaschen wurde. Aber oft gebe es einen hinreichenden Verdacht. Dem nicht nachzugehen und bei schwerwiegendem Verdacht die entsprechenden Vermögenswerte nicht zu entziehen, findet er falsch. Die Beweislast müsse in solchen Fällen umgedreht werden.

"Ihre Mietpreise wären billiger, wenn es keine Geldwäsche gäbe."
Till Zimmermann, Strafrechtler, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Er pocht darauf, dass Geldwäsche gesellschaftlich schädlich ist. Seiner Ansicht nach müssten Ermittlungen stärker präventiv ausgelegt und das Recht auf Einziehung verdächtigen Vermögens gestärkt und konsequenter durchgesetzt werden. Der Strafrechtler Till Zimmermann hat mit Kollegen einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt.

Till Zimmermann ist seit 2023 Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf (HHU). Von 2021 bis zu seinem Wechsel an die Juristische Fakultät der HHU war er geschäftsführender Direktor des Trierer Instituts für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht.

Seinen Vortrag mit dem Titel "Geldwäschebekämpfung & Co. – Was hilft gegen Finanzkriminalität?" hat er am 6. Februar 2025 im Rahmen der Reihe "Forschung im Fokus" und im Rahmen des Programms Bürgeruniversität an der HHU gehalten.

Shownotes
Geldwäsche-Bekämpfung
Was gegen Finanzkriminalität hilft
vom 13. März 2025
Moderation: 
Katja Weber
Vortragender: 
Till Zimmermann, Strafrechtler, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Beginn: Warming-Up mit Rasenmäher, Tigerfell und Goldbarren
  • Ein bisschen Theorie
  • Was ist Geldwäsche?
  • Was, wenn der Beweis der Herkunftstat nicht möglich ist?
  • Wie könnte man Geldwäsche besser bekämpfen?
Quellen aus der Folge: