Gute Internet-Bewertungen können für Hotels und Restaurants überlebenswichtig sein. Kein Wunder, dass es mancherorts einen Nachlass gegen eine Bewertung gibt. Ein Gastronom findet das gar nicht in Ordnung. Und die Plattformen auch nicht.
Zehn Prozent Rabatt auf die Café-Rechnung. Bei den aktuellen Kaffeepreisen ist das kein schlechtes Angebot. Die einzige Gegenleistung: Schnell eine Bewertung auf Google Maps schreiben. Das hat Deutschlandfunk-Nova-Reporter Stefan Krombach neulich erlebt. Der selbst ernannte Rabattjäger musste da nicht lange nachdenken.
Doch wie sehen andere das? Seine Umfrage ergibt: Manche freuen sich wie er über den Rabatt, andere sehen den Marketing-Kniff kritisch, weil die Bewertung nicht ehrlich ist. Doch sind solche Rabatte gegen eine gute Bewertung überhaupt legal?
Kundschaft zu motivieren, ist okay
Auf Jura-Deutsch heißen sie incentivierte Kundenbewertungen. Und die sind "auf jeden Fall wettbewerbsrechtlich relevant", erläutert Patrick Matern, Syndikusrechtsanwalt bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg.

Diesen Verein nennt man umgangssprachlich Wettbewerbszentrale, sich selbst bezeichnet er als "Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft" für die Förderung des fairen Wettbewerbs. Patrick Matern ist für den Bereich Gastronomie zuständig.
Er sagt: Die Kundschaft dazu zu motivieren, eine Bewertung abzugeben, ist nicht verboten – solange nicht explizit gefordert wird, eine positive Rezension zu schreiben. Das wäre ein No-Go.
Verboten: Werbung mit anreizbasierten Bewertungen
Übrigens nicht nur für die Wettbewerbszentrale, auch für Online-Plattformen: Tripadvisor verbietet "anreizbasierte Bewertungen". Bei wiederholten Verstößen könne ein Warnhinweis neben dem Unternehmensprofil erscheinen. Google schreibt in seinen "Tipps für mehr Rezensionen": "Geschäftsinhaber sollten Kunden keine Anreize als Gegenleistung für Rezensionen anbieten."
Was jedoch eindeutig verboten ist: Solche Rezensionen zu verwenden. Durch Rabatte oder ein kostenloses Dessert motivierte Bewertungen dürfen also nicht auf Flyer gedruckt oder auf der Website präsentiert werden.
Nur wenige Lokale werden abgemahnt
"Wenn jemand Werbung mit diesen Kundenbewertungen treibt, wird es wettbewerbsrechtlich auffällig. Hier besteht dann ein Wettbewerbsverstoß durch eine Irreführung", erläutert Patrick Matern. Wenn die Wettbewerbszentrale darüber informiert wird und nachweisen kann, dass die Bewertungen gegen einen Bonus geschrieben wurden, kann sie dem Restaurant eine Abmahnung schicken.
Das passiert jedoch ziemlich selten. Patrick Matern spricht von 20 bis 30 Fällen pro Jahr, von denen etwa die Hälfte erfolgreich verfolgt wird. Wichtig für uns als Gäste: Wir müssen uns keine Sorgen vor Konsequenzen machen, wenn wir uns ein Dessert gönnen und dafür eine Bewertung schreiben.
"Wir arbeiten mit Gefühlen. Wir geben alles."
Doch was sagen Gastro-Kollegen dazu? Toni betreibt ein kleines italienisches Restaurant. Seine Online-Bewertung: 4,8 Sterne. "Das muss man sich wirklich verdienen", sagt er. Für ihn "wäre es total falsch", sich Rezensionen gegen Rabatte zu verschaffen.
Was er aber auch sagt: Bewertungen sind superwichtig. Mindestens einmal pro Woche checkt er Kommentare. Er vergleicht das mit der Schule. Wer immer Hausaufgaben macht, bekommt gute Noten. Wenn alles im Restaurant stimmt, bekommt er auch eine sehr gute Bewertung. Dafür würde er nie eine Gegenleistung versprechen. Seine Taktik für gute Bewertungen: "Wir arbeiten mit Gefühlen. Wir geben alles."