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Im Dezember gibt es eine Soforthilfe für alle, die mit Gas oder Fernwärme heizen. Der Zuschuss läuft eigentlich auf dem Konto ein, sagt der Verbraucherschützer Udo Sieverding. Aber die Wege sind unterschiedlich. Auch Studierende und Fachschüler*innen bekommen Geld.

Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG), die sogenannte Dezemberhilfe, wurde Mitte November beschlossen. Informationen dazu gibt es auf der Seite der Bundesregierung.

Jetzt im Dezember steht die Auszahlung an. Udo Sieverding ist Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW und erklärt, wie diese Soforthilfen ausgezahlt werden.

Automatische Auszahlung und Verrechnung

Wer als Eigentümer*in, Vermieter*in und Mieter*in direkt Verträge mit dem Energieanbieter hat, bekommt im Dezember automatisch vom Energieunternehmen diesen Abschlag aufs Konto eingezahlt oder es setzt Voraus- und Abschlagszahlungen für diesen Monat aus. Beantragen müssen sie diese Hilfe nicht.

Wer allerdings einen Dauerauftrag an das Energieunternehmen eingerichtet hat, muss diesen für Dezember aussetzen. Falls die Abschlagszahlung aber schon überweisen wurde, wird sie dann bei der Jahresendabrechnung verrechnet.

Abrechnungen über Vermieter und Vermieterinnen

Wenn die Heizkostenabrechnung über den Vermieter oder die Vermieterin läuft, bekommt man ebenfalls die Dezemberhilfe – die Erstattung erfolgt dann über die Nebenkostenabrechnung. Auch hier müssen wir nichts beantragen.

Eine Ausnahme gibt es für die Haushalte, bei denen der Abschlag für die Heizkosten bereits in 2022 erhöht wurde. Diese Haushalte können sich schon im Dezember von ihrem Vermieter die Mehrkosten erstatten lassen, so der Verbraucherschützer.

Energiekostenzuschuss für Studierende und Fachschüler*innen

Beschlossen wurde auch, dass Studierende und Fachschüler*innen eine einmalige Hilfe in Höhe von 200 Euro für die steigenden Energiekosten bekommen.

"Dafür soll es eine Plattform geben, wo sich die Studierenden eintragen können", sagt Udo Sieverding. Voraussetzung ist laut Beschluss, dass "die Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet sind".

Da das Gesetz noch vom Bundesrat gebilligt werden muss, tritt es voraussichtlich am 21. Dezember in Kraft. Bis die Hilfe beantragt werden kann und schließlich ausgezahlt wird, wird es bis Anfang 2023 dauern.

Trotz Hilfe weiter Energie sparen

Die Soforthilfe deckt aber nicht den tatsächlichen Verbrauch im Dezember. Deshalb ist es gut, sparsam zu heizen. Aus ökologischen Gründen ist es das ohnehin.

Für die Entlastungszahlung wird der Jahresverbrauch herangezogen, den zum Beispiel der Erdgaslieferant im September 2022 prognostizierte. Diese Schätzung wird durch 12 geteilt und entsprechend des für Dezember vereinbarten Gaspreises berechnet. Diese Summe entspricht dann der Höhe der Dezemberhilfe.

"Die Maßnahmen helfen sehr vielen. Aber ob sie denjenigen helfen, die am meisten betroffen sind und schon vorher nicht genug Geld hatten, um über die Runden zu kommen?"
Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW

Udo Sieverding ist sich sicher, dass die Dezemberhilfen letztlich allen helfen. Denn durch die Entlastung sparen alle Haushalte Geld, auch in den höheren Einkommensschichten.

Ob es den Haushalten hilft, die schon jetzt knapp mit dem Geld sind, ist fraglich. Ab 2023 wird zwar das Wohngeld steigen und das beschlossene Bürgergeld bringt etwas mehr Entlastung, dennoch können die steigenden Preise – nicht allein für die Energie – manche Haushalte in Not bringen.

Shownotes
Dezemberhilfe
Gas und Fernwärme: So funktioniert der Zuschuss
vom 01. Dezember 2022
Moderator: 
Thilo Jahn
Gesprächspartner: 
Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW