Wer jetzt sein Flugticket für den Sommer bucht, spart viel Geld für den eigentlichen Urlaub. Müssen wir den Flug später aber stornieren, steht uns von den Airlines ein großer Teil des Ticketpreises zu. Das geben sie aber natürlich nicht freiwillig zurück.

Wer zurzeit aus dem Büro oder dem Hörsaal nach draußen schaut, zückt ganz schnell Laptop oder Smartphone und checkt die Angebote der Fluggesellschaften für einen günstigen Sommerurlaub oder einen kurzen Städtetrip. Kommt aber vor dem Abflug irgendetwas dazwischen und wir stornieren unseren Flug, müssen uns die Airlines einen Großteil des Flugpreises zurückerstatten.

Gebühren und Steuern sind nicht verhandelbar

Der Preis für ein Flugticket setzt sich aus den Kosten für den eigentlichen Flug und personenbezogene Steuern und Gebühren zusammen. Die letzten beiden Posten muss eine Fluggesellschaft immer zurück erstatten, denn sie fallen auch für die Airline nur dann an, wenn der Kunde auch wirklich mit dem Flieger abhebt. Dafür müssen wir den Flug vorher noch nicht einmal absagen und lohnt sich vor allem bei Billigflügen, die zum größten Teil aus Steuern und Gebühren bestehen.

“Den Großteil der Gebühren müssen die Airlines erstatten, darunter fallen auch Kerosin- und Gepäckzuschläge.“
Kay Rodegra, Anwalt für Reiserecht

Sehr oft weisen die Fluggesellschaften die Forderung nach Rückerstattung vehement zurück und verweisen auf ihr Kleingedrucktes. In solchen Fällen heißt es, hartnäckig bleiben, sich nicht einschüchtern lassen und notfalls mit anwaltlicher Hilfe für sein Recht eintreten. Hilfe gibt es auch von den Verbraucherzentralen, die einen Musterbrief für die Rückerstattung von Flugpreisen anbieten.

Shownotes
Flugstornierung
Bitte bleiben sie hart
vom 02. Februar 2016
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartner: 
Kay Rodegra, Anwalt für Reiserecht