Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde arg kritisiert: Es herrsche Chaos und Überforderung. Jetzt werden die Abläufe digitalisiert - und es gibt neue Kritik. Unsere Netzreporterin Martina Schulte über die Digitalisierung des BAMF und die Kritik daran.
In den vergangenen zwei Jahren ist das Migrationsverfahren am BAMF sehr viel digitaler geworden, sagt Netzreporterin Martina Schulte. Zum Beispiel wird mit sehr viel mehr Technik die Identität der Geflüchteten überprüft.
Namen werden automatisch übersetzt
Für die Überprüfung wird zum Beispiel ein sogenannter Transliterationsassistent namens TransLitA eingesetzt.
Der Assistent übersetzt arabische Namen standardisiert in lateinische Schrift. Dafür gibt ein Geflüchteter seinen Namen zum Beispiel in arabischer Schrift in TransLitA ein, und die Software überträgt den Namen automatisch in lateinische Schrift. Das ist sinnvoll, denn bislang wurden Namen von verschieden Sachbearbeitern teils unterschiedlich ins Deutsche transkribiert, sodass es teils mehrere Varianten des gleichen Namens gab.
Software für die Sprachanalyse
Auch die Sprachgutachten werden digitaler. Bei solchen Gutachten wird zum Beispiel geprüft, ob der arabische Dialekt, den jemand spricht, tatsächlich in Syrien gesprochen wird. Das BAMF setzt dafür künftig auch stimmbiometrische Verfahren ein: Anhand einer Software lässt sich prüfen, ob der Satzbau oder die verwendeten Begriffe tatsächlich in einem bestimmten Land gebräuchlich sind. Laut Rheinischer Post wurden so bereits 1200 Sprachanalysen erstellt.
Keine absolute Genauigkeit
Das Institut für Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit kritisiert den Einsatz von Software für die Sprachanalyse. Die Vielfalt der Sprachen und Dialekte im arabischen Raum sei groß. Die Software könne bislang nur "Hocharabisch" zulässig von "Dialekt" unterscheiden. Außerdem könnten Dialekte nur mit einer Genauigkeit von 60 Prozent analysiert werden.
Und es gibt noch einen Punkt, den das Institut kritisch sieht. Im Mai 2017 wurde vom Bundestag ein Gesetz verabschiedet, dass es dem BAMF erlaubt, zur Überprüfung von Antragstellern ihre Smartphones auszuwerten.
Handydaten werden ausgelesen
Seit September tut das BAMF genau das: Bislang wurden 1700 Datensätze erstellt. Mithilfe einer Software lassen sich die Geodaten von Fotos auswerten ebenso lässt sich die Sprache in Chats analysieren.
Der Deutsche Anwaltsverein sieht darin eine gravierende Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Flüchtlinge. Das BAMF wiegelt ab: Die Daten würden nur als allerletzte Möglichkeit verwendet. Außerdem müssen die Daten von einem Juristen freigegeben werden.
Effizienz versus Genauigkeit?
Das Institut für Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit kritisiert, dass die wachsende Technisierung zu Fehlern führe. Genutzte Software könne Zusatzinformationen liefern, aber am Ende müsse die Entscheidung durch einen Menschen getroffen werden. Doch das "wirkt zynisch, wenn ein Entscheider fünf Anträge an einem Tag bearbeiten soll", so das Institut.