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Seit 25 Jahren ist Homosexualität in Deutschland nicht mehr strafbar: Am 11. Juni 1994 tritt der entsprechende Paragraf 175 des Strafgesetzbuches außer Kraft. Trotzdem gibt es für sexuelle Minderheiten noch einiges zu tun: Jens Brandenburg (FDP) setzt sich etwa im Bundestag für eine Grundgesetz-Änderung des Artikels 3 ein.

Homosexualität ist erst seit 25 Jahren in Deutschland nicht mehr strafbar: Am 11. Juni 1994 trat der entsprechende Paragraf 175 des Strafgesetzbuches außer Kraft. Jens Brandenburg ist für die FDP im Bundestag. Er ist Sprecher seiner Fraktion für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen. Er sagt: Es ist gut, dass wir es uns heute nicht mehr vorstellen könnten, dass Schwule für ihre Sexualität ins Gefängnis kommen. Auch dass Schwule und Lesben seit Oktober 2017 heiraten können. "Aber natürlich gibt es weiterhin Dinge zu tun." Jens Brandenburg erinnert beispielsweise an das teilweise Blutspendeverbot für homosexuelle Männer.

"Natürlich gibt es weiterhin Dinge zu tun. Ich erinnere an das zumindest teilweise Blutspendeverbot, das für homosexuelle Männer immer noch gilt."
Jens Brandenburg am 17.07.18 in Berlin im Deutschen Bundestag
© Tobias Koch
Der Bundestagsabgeordnete Jens Brandenburg

Außerdem gibt es immer noch die sogenannte Konversionstherapie: Jens Spahn (CDU) will noch 2019 ein Verbot dieser Methoden durchsetzen, die eine Veränderung der sexuellen Orientierung zu Ziel haben, und mit der schwule Männer "therapiert" werden. Homosexualität sei keine Krankheit und daher auch nicht behandlungsbedürftig, so der Bundesgesundheitsminister. Zwei wissenschaftliche Gutachten und eine Fachkommission sind zu dem Ergebnis gekommen, dass ein solches Verbot aus medizinischer Sicht geboten und auch rechtlich möglich sei.

"Niemand darf diskriminiert werden aufgrund der geschlechtlichen oder sexuellen Identität."
Jens Brandenburg, für die FDP im Bundestag

Jens Brandenburg sieht einen verstärkten Aufklärungsbedarf an den Schulen: Das Verständnis von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt sei durchaus noch ausbaufähig, meint der Politiker. Was an Rechten erstritten wurde in den letzten Jahren, müsse auf Dauer gesichert werden. Darum strebt er zusammen mit anderen eine fraktionsübergreifende Grundgesetzänderung an, die den dritten Absatz von Artikel 3 des Grundgesetzes erweitert: Explizit soll darin die sexuelle Identität genannt werden, aufgrund derer niemand diskriminiert werden dürfe. Bislang heißt es: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Eine radikalisierte Debatte

Der homosexuelle FDP-Abgeordnete sagt, dass er selbst "dumme Sprüchen" zu seiner Sexualität nicht mehr an sich heranlasse. In intellektuellen Kreisen sei die Gesellschaft sehr offen geworden. Aber nach wie vor gebe es Hetze gegen Schwule, die öffentliche Debatte habe sich insgesamt radikalisiert und auch die Angriffe gegenüber sexuellen Minderheiten würden eher mehr.

"Wir sehen auch an Erfahrungsberichten, dass tätliche Übergriffe in Deutschland eher zunehmen."
Shownotes
Sexuelle Minderheiten in Deutschland
FDP-Abgeordneter zu LGBT-Rechten: "Natürlich gibt es weiterhin Dinge zu tun"
vom 11. Juni 2019
Moderatorin: 
Diane Hielscher
Gesprächspartner: 
Jens Brandenburg, für die FDP im Bundestag