Wenn unsere Eltern pflegebedürftig werden, kommen wir in die Pflicht. Selbst wenn wir beispielsweise von unseren Eltern enterbt wurden oder schon lange keinen Kontakt mehr hatten.
Allerdings: Liegt körperliche oder sexuelle Gewalt vonseiten der Eltern vor, ist Elternunterhalt nicht zumutbar. Aber in jedem anderen Fall gilt: Kinder haften für ihre Eltern. Unser Reporter Stephan Beuting hat ein super Verhältnis zu seinen Eltern und kein Problem damit, für sie aufzukommen. Um herauszufinden, wie viel Kosten auf ihn zukommen könnten, besucht er Rechtsanwalt Jörn Hauß in seiner Duisburger Kanzlei. Der rechnet es für ihn aus.
"Den Elternunterhalt kann man rechtstheoretisch nicht erklären, es gibt keine schlüssige Erklärung: Während der Kindheitsphase versorgen die Eltern die Kinder und im Gegenzug haben dann die Kinder 40 Jahre später die Verantwortung, die Eltern zu versorgen. Das Ganze scheitert nur daran, dass die Kinder ja nicht gefragt werden, ob sie von diesen Eltern versorgt werden möchten."
Jörn Hauß hat vor sieben Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht einen Prozess zum Elternunterhalt gewonnen, seitdem berät er durchschnittlich vier Hilfesuchende pro Tag, in Stephans Fall sieht er sofort, dass Stephan aufgrund seines Einkommens nur 90 Euro im Monat bezahlen müsste.
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