Fall Lübcke | 25. August 2022

Lebenslange Verurteilungen sind rechtskräftig

Der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird nicht noch mal vor Gericht verhandelt. Das bedeutet vor allem, dass die Schwere der Schuld der Angeklagten und die lebenslangen Haftstrafen feststehen. Die Reaktionen auf den Beschluss ordnet unsere Reporterin Amelie Fröhlich ein.

Shownotes
Fall Lübcke
Lebenslange Verurteilungen sind rechtskräftig
vom 25. August 2022