Uli Hoeneß legt keine Revision ein und geht ins Gefängnis. Andreas Solloch ist Sprecher des Berufsverbands bayerischer Bewährungshelfer und selbst Bewährungshelfer. Er spricht über die Haftbedingungen, die Hoeneß vermutlich zu erwarten hat.
"Nach Gesprächen mit meiner Familie habe ich mich entschlossen, das Urteil des Landgerichts München II in meiner Steuerangelegenheit anzunehmen. Ich habe meine Anwälte beauftragt, nicht dagegen in Revision zu gehen", sagte Uli Hoeneß am Freitag, 14. März. Das heißt, er akzeptiert die Haftstrafe. Noch ist offen, wann er diese antreten wird.
"Täglich 23 Stunden Einschluss, 1 Stunde Hofgang."
Doch was erwartet Uli Hoeneß im Gefängnis? Andreas Solloch, Bewährungshelfer und Sprecher des Berufsverbands bayerischer Bewährungshelfer, ist davon überzeugt, dass Hoeneß zunächst in den gewöhnlichen Regelvollzug kommt, so wie alle anderen Straftäter auch. Das bedeutet 23 Stunden am Tag Einschluss und eine Stunde Hofgang. Das Besuchsrecht liegt zwischen mindestens einer bis maximal drei Stunden im Monat.
Offener Vollzug ist möglich, auch eine frühere Entlassung
"Hoeneß wird vermutlich Anspruch haben auf einen Einzelhaftraum", sagt Solloch. Nach einiger Zeit könne geprüft werden, ob man ihn in die sogenannte Schutzabteilung verlege. Dort werden Insassen, die zum Beispiel gemobbt werden, von den anderen getrennt. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Häftlinge der Schutzabteilung getrennt von den anderen ihren Hofgang machen.
Nach einer Weile im Regelvollzug könne auch geprüft werden, ob Hoeneß in den offenen Vollzug kommt, so Solloch. Hoeneß kann dann als Freigänger tagsüber außerhalb der Justizvollzugsanstalt seiner Arbeit nachgehen und lediglich die Nächte in Haft verbringen. Bei guter Führung kann außerdem ein Drittel der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch eine Halbstrafe sei möglich, so Solloch, aber nur wenn das Strafmaß maximal zwei Jahre betrage. Hoeneß wurde zu 3,5 Jahren verurteilt.