Ein Gericht in Belgien hat ein spektakuläres Urteil gefällt: Facebook darf seine Nutzer nicht mehr tracken und muss in großem Stil gesammelte Daten löschen.
Vor allem auf Nutzerdaten, die Facebook über Drittanbieter gesammelt hat, bezieht sich das Urteil eines belgischen Gerichts. Das Surfverhalten der User darf nicht mehr getrackt werden, was bedeutet, dass Facebook nun viele der bereits gesammelten Daten wieder löschen muss.
"Das Gericht beanstandet, dass Facebook die Daten sammelt, ohne die User zu informieren."
Wenn eine Webseite einen Facebook-Like-Button enthält, ist das ein Hinweis darauf, dass die Daten wahrscheinlich an den Social-Media-Giganten weitergeleitet werden. Und dabei geht es nicht nur um die Daten von Menschen, die ein Facebook-Konto haben. Jeder, der auf bestimmte Seiten im Netz geht, wird getrackt. Egal, ob er ein Facebook-Konto besitzt oder nicht.
"Wir erfahren ja auf einer Webseite - zumindest nicht, wenn man sich nicht tief in die AGB eingräbt, was da eigentlich passiert."
Es gibt ein paar Ausnahmen: Seiten, die das von heise.de entwickelte Zwei-Klick-Verfahren verwenden, leiten nicht automatisch Daten an Facebook weiter. Nutzer müssen aktiv ihr Einverständnis dazu geben, dass die eigenen Daten in diesem Einzelfall für die jeweilige Webseite weitergegeben werden. Was dann aber genau mit den Daten geschieht und wie lang die Informationen gespeichert werden, ist nicht bekannt.
Neues Urteil schiebt Riegel vor
Nicht nur, dass die Netzwerk-Plattform nicht mehr ungefragt und große Mengen an Daten speichern darf. Facebook muss außerdem einen großen Teil der bisher gesammelten Daten wieder löschen.
Weitere Auflagen für Facebook sind, dass der Social-Media-Konzern das 84-seitige Urteil auf seinen belgischen Webseiten veröffentlichen muss. Verstößt das Unternehmen gegen die Forderungen des Gerichts, muss Facebook 250.000 Euro pro Tag bezahlen. Die Gesamtsumme ist mit einer Million Euro gedeckelt.
Facebook will Berufung einreichen
Eine direkte Auswirkung auf Deutschland oder andere europäische Länder wird das Urteil nicht haben. Allerdings gibt es in vielen Ländern unzählige Verfahren gegen die Social-Media-Plattform. Im Dezember kam das Bundeskartellamt zur vorläufigen Entscheidung, dass Facebook unbegrenzt Daten sammele. Behörden wie diese werden sich das belgische Urteil und seine Begründungen sicherlich genau ansehen und auswerten.
Ab Ende Mai muss sich Facebook in ganz Europa, zunächst erst einmal an die neuen Vorgaben der EU-Datenschutzverordnung halten.
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