Die Mutter eines verstorbenen 15-jährigen Mädchens hatte vor dem Landgericht Berlin geklagt. Sie hat jetzt recht bekommen und Anspruch auf Zugang zum Profil ihrer Tochter. Viele von euch haben Verständnis dafür.
2012 war die 15-Jährige auf bisher ungeklärte Weise gestorben. Ihre Mutter hatte zwar die Zugangsdaten zum Facebook-Profil ihrer Tochter, allerdings war deren Status inzwischen auf "verstorben" geändert worden. Dieser Status kann nur vom Social-Media-Unternehmen selber eingestellt werden, anschließend hat dann niemand mehr Zugriff auf das Profil und die darin verwahrten Nachrichten. Die Mutter des verstorbenen Mädchens klagte daraufhin beim Landgericht Berlin, vor allem, weil sie sich mögliche Hinweise auf den Tod ihrer Tochter erhofft.
Keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Kindes
Jetzt hat ihr das Gericht recht gegeben. Die Richter gaben an, dass Eltern zu Lebzeiten und auch nach dem Tod, ein Recht darauf hätten zu wissen, mit wem und über was ihre minderjährigen Kinder kommunizieren. Facebook äußerte dagegen Bedenken: "Wir bemühen uns darum, eine Lösung zu finden, die der Familie hilft und gleichzeitig die Privatsphäre Dritter, die möglicherweise betroffen sind, schützt", sagte ein Sprecher.
"Also die letzten Monate, wenn meine Eltern zu Recherchezwecken wissen wollen, wo war sie - das fände ich legitim."
Was hat Vorrang, das Leben der Eltern, der Lebenden, oder die Privatsphäre des Profilbesitzers. Privatsphäre versus Investigation. Das Gericht hat entschieden, wie das laufen soll, die meisten von uns sind sich da nicht so sicher. Unser Reporter Stephan Beuting war auf der Straße unterwegs und hat euch gefragt, was ihr davon haltet. Das ist eine Antwort: "Als Elternteil möchte man wahrscheinlich den Grund wissen, die Chat-Verläufe einsehen, wegen der Schuldvorwürfe. Ich würde es als Elternteil wissen wollen, aber als Kind, würde ich sagen, es soll privat bleiben, weil es einfach nicht so geschrieben worden ist, dass es später von anderen gelesen wird."
"Ich würde mir wünschen, dass es bestehen bleibt, aber niemand meine Nachrichten lesen kann."