Nach acht Jahren Haft wird ein Deutscher aus Spanien zurück in seine Heimat abgeschoben. Er hatte eine spanische Schauspielerin gestalkt und mit einer Armbrust angegriffen. Er gilt weiterhin als gefährlich.
Vor acht Jahren zieht ein Mann in Madrid vor einem Theater eine Armbrust aus seinem Rucksack, zielt auf eine spanische Schauspielerin und drückt ab. Zum Glück hatte Sara Casanovas die Situation rechtzeitig erkannt und sich weggedreht.
Der abgeschossene Pfeil verfing sich nur im Ärmel ihres Begleiters und niemand wurde verletzt. Ein kleines Wunder, denn der Angreifer trug noch eine weitere Armbrust, ein Messer, Reizgas und einen Benzinkanister bei sich.
Erst Entlassung, dann Abschiebung
Bei dem Mann handelt es sich um einen Deutschen, der sich übers Fernsehen unsterblich in Sara Casanovas verliebt und sie mit Liebesbriefen, Blumen und Geschenken bombardiert hatte. Dem Stalker wurde eine Persönlichkeitsstörung bescheinigt und bei der Urteilsfindung strafmildernd berücksichtigt. Mittlerweile hat er seine Haftstrafe verbüßt.
Allerdings stufen ihn die spanischen Behörden weiterhin als potentiell gefährlich ein, weil in seiner Zelle mehrere Fotografien von Schauspielerinnen inklusive Liebeserklärungen gefunden wurden. Jetzt hat der spanische Staat einen Schlussstrich unter die Angelegenheit gezogen. Arndt M. wird durch eine Express-Abschiebung nach Deutschland überführt. Fünf Jahre lang darf er nicht mehr nach Spanien einreisen.
Abschiebung von EU-Ausländern ist sehr kompliziert
Bei einer Express-Abschiebung kann der Betroffene keine Frist oder Verzögerung geltend machen und wird umgehend in Begleitung von Beamten in sein Heimatland gebracht. In Deutschland hat Arndt M. erstmal keine Maßnahmen der Strafverfolgung zu befürchten. Für die deutsche Justiz hat er seine Strafe abgesessen und gilt hierzulande wieder als unbescholtener Bürger.
"Hier in Deutschland kann er erstmal machen was er will."
Grundsätzlich ist es für einen Mitgliedstaat der EU gar nicht so einfach, einen straffälligen EU-Ausländer in sein Heimatland abzuschieben. Die Tatsache, dass eine Person im Gefängnis war, reicht alleine nicht für eine Abschiebung aus.
Handelt es sich aber um schwere Straftaten wie einen Mordversuch oder Rauschgiftdelikte, dann darf eine Express-Abschiebung durchgeführt werden, wenn von dem Täter nach der Entlassung aus dem Gefängnis weiterhin eine Gefahr ausgeht, wie in diesem Fall.