Bisher war es eine Grauzone: Wer Filme oder Serien streamt, statt sie runterzuladen, lebte relativ sicher. Nach einem neuen Urteil des EuGH ist das nun illegal.

Jetzt mal ehrlich - wahrscheinlich haben sehr viele von uns schon mal Filme oder Serien von irgendwelchen Portalen gestreamt, die nicht Netflix oder Amazon Prime heißen, sondern eher Kinox.to.

Bisher lebten die Freunde solchen Streamings in einer relativ komfortablen juristischen Grauzone. Nun gibt es aber ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Streaming im Internet, das die juristische Sachlage ändert.

Streaming: Raus aus der Komfortzone

Im aktuellen Fall ging es um einen Niederländer, der den sogenannten "Filmspeler" verkauft. Das ist ein Mediaplayer, der sich übers Netz direkt mit Streaming-Portalen verbindet.

Der EuGH hat nun geurteilt: Sowohl der Anbieter des Geräts als auch die Nutzer verstoßen gegen EU-Recht und gegen Urheberrechte.

Was bedeutet das jetzt für all die Leute, die sich gerne einmal eine neue Serie streamen, die sie in Deutschland über die Bezahl-Streamingdienste vielleicht nicht bekommen?

"Der EuGH hat entschieden, dass diejenigen, die sich illegalerweise hochgeladene Filme im Wege des Streamings anschauen, eine Urheberrechtsverletzung begehen. Das war bislang hoch umstritten."
Christian Solmecke, Medienanwalt

Auch wenn es im konkreten Fall um eine kleine Box geht, mit der man Streams abspielen kann - Medienanwalt Christian Solmecke sagt: "Die Rechtssprechung lässt sich völlig unproblematisch auch auf Computer übertragen."

Abmahnungen sind erst mal nicht in Sicht

Eine Abmahnwelle müssen die Leute jetzt trotzdem nicht befürchten. "Es ist sehr schwierig, die Nutzer, die sich solche Streams anschauen, überhaupt zu erwischen", so Christian Solmecke.

Man brauche einen konkreten Verdacht, um herausfinden zu können, wer hinter einer bestimmten IP-Adresse steckt.

"Dass man nun einfach mal so auf gut Glück alle IP-Adressen abfragt, die zum Beispiel auf kinox.to waren, das ist in Deutschland verboten."
Christian Solmecke, Medienanwalt

Insofern, schlussfolgert Christian Solmecke, habe das neue Urteil zwar juristisch hinreichende Konsequenzen, praktisch wird es jedoch kaum dazu führen, dass einer deswegen abgemahnt werde. "Ganz im Gegenteil zu den tausenden Tauschbörsen-Abmahnungen, die es immer noch gibt."

Mehr zum Thema:

Shownotes
Neues Urteil des EuGH
Einfach streamen ist nicht mehr
vom 26. April 2017
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartner: 
Christian Solmecke, Rechtsanwalt für Medienrecht und IT-Recht