Für die Stimmabgabe gibt es drei Möglichkeiten: vorher im Wahlamt, per Briefwahl und am Wahltag im Wahllokal. Wer per Briefwahl wählen möchte, muss ein paar Dinge beachten.
Bei der Europawahl am 26. Mai stehen uns drei Möglichkeiten zur Auswahl:
- Wir gehen einfach am Wahltag ins Wahllokal in der Zeit von 8 bis 18 Uhr. Wo sich das Wahllokal befindet, steht in der Wahlbenachrichtigung, die jeder von uns schon haben sollte. Sie wird mindestens drei Wochen vor der Wahl per Post zugesandt. Die Wahlbenachrichtigung erhalten alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, die mindestens seit drei Monaten in Deutschland gemeldet sind.
- Wer es nicht schafft, ins Wahllokal zu gehen, kann einen Wahlschein beantragen. Mit diesem Wahlschein kann man schon vor der Wahl im Wahlamt, das sich beispielsweise im Rathaus befindet, seine Stimme abgeben.
- Oder ihr beantragt Briefwahl. Wer sich im Ausland befindet, sollte dies rechtzeitig tun und den Postweg bedenken, damit der Stimmzettel rechtzeitig zur Wahl beim Wahlamt eintrifft. Wer die Möglichkeit hat, in ein deutsches Konsulat zu gehen, kann auch dort seine Stimme abgeben.
Briefwahl rechtzeitig abschicken
Bei der Briefwahl solltet ihr auch beachten, dass diese bis spätestens zum 24. Mai beantragen sein muss. In Ausnahmefällen, also bei plötzlicher Krankheit, kann die Briefwahl sogar noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragt werden. Für den Antrag auf Briefwahl findet ihr in der Wahlbenachrichtigung ein Formular.
Ihr erhaltet dann den Stimmzettel, den ihr in den roten Rückumschlag mit der Adresse der Wahlbehörde steckt. Zusätzlich müsst ihr den Wahlschein unterschreiben, der getrennt vom Stimmzettel in den blauen Briefumschlag kommt. Der blaue Briefumschlag kommt mit in den roten Umschlag. Alles zusammen müsst ihr dann an die Wahlbehörde schicken. Den Brief müsst ihr nicht frankieren.
Der Brief muss vor Schließung der Wahllokale am Wahltag um 18 Uhr eintreffen. Wer die Briefwahl per Post verschickt, sollte also den Postweg bedenken und die Briefwahl rechtzeitig losschicken.