Die Politik der Europäischen Union kann verwirrend sein. EU-Parlament, Kommission, EU-Rat oder Europäischer Rat - wer entscheidet eigentlich über was? Wir geben einen knappen Überblick.
EU-Parlament beschließt Gesetze
Das Europaparlament wird alle fünf Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Es ist zuständig für die Gesetzgebung und den Haushalt, bearbeitet Petitionen, kontrolliert die EU-Kommission und alle anderen EU-Organe und wählt den Präsidenten oder die Präsidentin der EU-Kommission. Um diese vielen Aufgaben zu erfüllen, bildet das Parlament Ausschüsse.
Direkt gewählte Vertretung alle EU-Bürgerinnen und -Bürger: das Parlament
Das Europaparlament hat seinen Hauptsitz in Straßburg. Es setzt sich aus 751 Abgeordneten aus den verschiedenen Mitgliedsländern zusammen. Aus Deutschland kommen 96 Abgeordnete. In Deutschland werden Parteien und politische Vereinigungen gewählt, die mit einer Kandidatenliste bei der Europawahl antreten. Insgesamt sind 160 Parteien im Europaparlament vertreten, die sich in acht Fraktionen zusammenschließen. Daneben gibt es aber auch fraktionslose Abgeordnete.
EU-Kommission setzt Verträge um
Die EU-Kommission ist so etwas wie eine Regierung. Sie hat ihren Sitz in Brüssel. Der Kommissionspräsident stellt die EU-Kommission zusammen. Sie besteht aus 28 EU-Kommissaren, die für verschiedene Ressorts zuständig sind. Teilweise kommt es zu Überschneidungen von Ressorts wie zum Beispiel bei "Digitaler Binnenmarkt" und "Digitale Wirtschaft und Gesellschaft".
Die EU-Kommission macht Gesetzesentwürfe, über die das Europaparlament und der EU-Rat beraten und beschließen. Außerdem kontrolliert die EU-Kommission die Einhaltung der Verträge durch die Mitgliedsstaaten. Verstößt ein Land gegen EU-Vorschriften, kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Gegen Deutschland laufen über 70 solcher Verfahren. Manche, wie beim Verstoß gegen die EU-Nitratrichtlinie, dauern über Jahre an.
EU-Rat koordiniert die Politik
Der EU-Rat setzt sich aus den Ministern der Mitgliedsländer zusammen. Er wird deshalb auch Ministerrat genannt und hat seinen Sitz in Brüssel. Den Vorsitz übernimmt alle sechs Monate ein anderes Mitgliedsland. Die Minister diskutieren nach bestimmten Politikbereichen EU-Rechtsvorschriften und koordinieren ihre Politik. So treffen sich beispielsweise die Agrarminister oder die Innenminister der Länder. Gemeinsam mit dem Europaparlament beschließt der EU-Rat über Gesetzesvorschläge aus der EU-Kommission. Somit ist er neben dem Europaparlament das Hauptbeschlussorgan.
Europäischer Rat berät über das große Ganze
Der EU-Rat ist grundsätzlich verschieden zum Europäischen Rat. Letzterer setzt sich aus den EU-Staats- und Regierungschefs zusammen, die viermal im Jahr beraten. Der Europäische Rat legt die allgemeine Ausrichtung der EU-Politik fest.