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Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung ist in Kraft. Am historischen Tag 1 der DSGVO: Ist jetzt ab sofort alles anders im Netz? Unser Netzreporter klärt auf - und gibt Entwarnung.

Die Emailfächer sind derzeit ganz schön vollgestopft: "Wir haben unsere Datenschutzvorschriften angepasst und brauchen Ihr Einverständnis, um sie weiter kontaktieren zu können" steht da drin. Eine von vielen Last-Minute-Aktionen.

Unserem Moderator wurde heute die Seite der Los Angeles Times nicht mehr angezeigt. Kein Zufall, sagt Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter Michael Gessat: Eine Reihe nicht-europäischer Anbieter hätten wohl tatsächlich entschieden, sich den Aufwand nicht anzutun, ihre Seiten oder Dienste rechtzeitig DSGVO-konform zu machen.

"Eine Reihe von Anbietern haben es wohl einfach zeitlich nicht geschafft – und sperren Besucher aus der EU deshalb vorübergehend aus."
Michael Gessat, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter

Selbst große Unternehmen kommen anscheinend erst auf den allerletzten Drücker in Gang. Bei unserem Netzreporter sind am Donnerstag noch Dutzende Mails eingetrudelt: vom befreundeten Fotografen über Lotteriegesellschaften und Tiefkühllieferanten bis hin zum Onlinebroker.

Gute Chance, um Newsletter loszuwerden?

Die neue DSGVO könnte ja auch eine klasse Gelegenheit sein, all die Newsletter loszuwerden, die man gar nicht haben will – indem man einfach nicht reagiert. Müsste theoretisch klappen, sagt Michael. Bezeichnenderweise hat er ausgerechnet von den schlimmsten Spamseiten keine Bitte um Zustimmung bekommen. Das ist naheliegend, denn sie hatten ja auch vorher schon keine, sagt unser Netzreporter.

Und da gibt es noch eine Panne, die wohl gerade bei vielen Antivirenprogrammen passiert, die Mails vorab daraufhin überprüfen, ob dort gefährliche Links enthalten sind: Die Programme testen die Links nämlich in einer Sandbox, also in einer abgeschotteten Programmumgebung - und erteilen somit über diesen Test dein OK.

Alles-oder-nichts-Koppelung

Was nicht so lustig ist: Betreiber wie Facebook oder Twitter stellen euch jetzt quasi vor die Wahl: Entweder ihr stimmt den neuen Datenschutzregelungen komplett zu – oder ihr könnt den Dienst nicht mehr nutzen. Eine solche Alles-oder-nichts-Koppelung ist laut DSGVO eigentlich nicht zulässig.

Gefahr für Spätzünder?

Wenn ihr jetzt eine eigene Website betreibt und bis jetzt noch nichts unternommen habt, um die neue DSGVO umzusetzen, dann könnt ihr euch aber tendenziell trotzdem erstmal entspannen, sagt Michael. Kleine Blogs geraten wohl kaum ins Visier der Behörden.

"Die Geldbußen in Millionenhöhe zielen nur auf Facebook und Konsorten, nicht auf euer Blog oder eure Start-Up-Firmenseite."
Michael Gessat, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter

In den letzten Tagen hätten ja viele - bis hin zu Innenminister Seehofer - versucht, die Panik zu dämpfen. Die Datenschutzbehörden seien zudem ohnehin dermaßen unterbesetzt, dass sie für kleinere Fälle vorerst keine Kapazitäten hätten.

Vorsicht vor falschen Abmahnungen

Abmahnungen von irgendwelchen Anwälten oder Konkurrenten sollten keineswegs sofort unterschrieben werden, erklärt unser Netzreporter. Datenschutzverstöße dürften nämlich nur die Behörden oder Verbraucherverbände abmahnen. Und in Sachen Wettbewerbsrecht gebe es bei der DSGVO keine neuen Aspekte. Aber Vorsicht: Es kann natürlich trotzdem sein, dass einige Abmahnhaie einfach bluffen und ihr Glück versuchen. 

Die Seiten auf Vordermann zu bringen, ist also auf jeden Fall die beste Lösung, sagt Michael.

Aber auch hier lautet Michaels Fazit: Kein Grund zur Panik.

Mehr zum Thema:

Shownotes
EU-Datenschutzgrundverordnung
Last-Minute-Aktionen, Erpressung und Resignation
vom 25. Mai 2018
Moderation: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Michael Gessat, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter