Nach der Einigung zwischen Youtube und der Gema sind viele Videos jetzt frei zu sehen - aber noch nicht alle. Was der Deal bedeutet. Und welche Fragen noch offen sind.

Jahrelang waren einige Videos auf Youtube gesperrt, weil sich Youtube und die Gema nicht einigen konnten. Die Gema ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte mit Sitz in Berlin. Sie nimmt die Nutzungsrechte von Urhebern wahr, die bei der Gema organisiert sind, zum Beispiel Komponisten.

Die Gema wollte für den Abruf eines Videos stellvertretend für die Urheber einen gewissen Geldbetrag kassieren. Youtube wollte aber so viel nicht zahlen. Die Verhandlungen zu unter anderem diesem Thema zogen sich jahrelang hin. In dieser Zeit waren viele Videos gesperrt.

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Die Einigung zwischen Youtube und Gema bedeutet, dass viele Videos jetzt freigegeben sind und Youtube-Nutzer sie anschauen können. Manche Videos sind aber weiterhin geblockt und manches immer noch ungeklärt. Hier klären wir die wichtigsten Fragen zum Youtube-Gema-Deal:

Welche Videos können wir jetzt sehen, die vorher gesperrt waren?

Alle Videos, die Inhalte von Urhebern enthalten, die bei der Gema organisiert sind, zum Beispiel Komponisten und Songtexter.

Sind weiterhin Videos gesperrt?

Ja. Zum Beispiel solche, die wegen des Geo-Blockings nicht zu sehen sind. Sie sind also gesperrt, weil Inhalte (zum Beispiel von öffentlich-rechtlich Rundfunkanstalten) nur im Heimatland gezeigt werden dürfen. Anders gesagt: Der Deal betrifft nur die Rechte, die durch die Gema vertreten werden. Andere Urheber-, Verwertungs- oder Leistungsschutzrechte sind nicht betroffen. Sie können weiterhin dazu führen, dass Videos blockiert werden.

Wie viel zahlt Youtube an die Gema?

Das ist nicht öffentlich. DRadio-Wissen-Netzreporter Michael Gessat geht aber davon aus, dass sich tendenziell wohl eher Youtube durchgesetzt hat. Im Netz kursieren mehrere Berichte, die dies nahelegen, darunter auch ein Brief, der an die Gema-Mitglieder verschickt wurde.

Was muss man beachten, wenn man ein Video auf Youtube hochlädt, das Gema-Musik enthält? (via Flo Abisz)

Soweit nur die von der GEMA wahrgenommenen Nutzungsrechte betroffen sind, nichts. Das ist aber die absolute Ausnahme. In der Regel müssen weitere Rechte berücksichtigt werden, sodass der User zum Beispiel um Erlaubnis des zuständigen Musikverlags und ggf. bei weiteren Stellen nachfragen muss.


Update, 02.11.2016, 16:20 Uhr:

An einigen Stellen waren haben wir nicht richtig oder nicht präzise genug berichtet. Wir haben daher korrigiert:

  • Die Gema vertritt nicht "Künstler" im allgemeinen, sondern konkret die Urheber, also zum Beispiel Komponisten. Musiker wie Gitarristen (die nicht komponieren) werden von der Gema nicht vertreten.
  • Youtube zahlt an die Gema, nicht umgekehrt.
  • Wir haben den Eindruck erweckt, als sei durch die neue Abmachung alles geklärt und jeder Video-Produzent könne ungefragt z.B. Musik in den Videos verwenden. Dies stimmt so nicht. Zwar muss im Bezug auf die Gema unter genannten Bedingungen nichts weiter geklärt, andere Rechte müssen aber nach wie vor unbedingt geprüft werden.
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Shownotes
Entsperrte Videos
Was du zum Youtube-Gema-Deal wissen musst
vom 01. November 2016
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartner: 
Michael Gessat, DRadio Wissen