Dieser Winter wird teuer. Die Gas- und Strompreise steigen – heizen müssen wir aber trotzdem. Wirtschaftsjournalist Nicolas Lieven erklärt, wie wir sparen können, wenn wir jetzt den Zählerstand ablesen.
Seit die Energiepreise gestiegen sind, haben viele Menschen angefangen, auf ihren Verbrauch zu achten. Abgerechnet wird aber über das ganze Jahr. Damit das Sparen überhaupt etwas bringt, müssen wir unbedingt auf den Zählerstand achten.
"Wenn wir nichts tun, woher soll unser Netzbetreiber denn wissen, wie viel Strom oder Gas wir bis zur Erhöhung verbraucht haben? Also welcher Teil war noch günstig, welcher schon teuer?"
Wenn wir nicht selbst tätig werden, läuft es grundsätzlich so wie jedes Jahr: Am Ende des Jahres melden wir unseren Zählerstand und der Energieversorger teilt diese Summe durch die 12 Monate, erklärt Wirtschaftsjournalist Nicolas Lieven. Das heißt auf dem Papier haben wir genauso viel teuren, wie billigen Strom verbraucht – obwohl wir möglicherweise als der Strom teurer wurde, auf Sparflamme gelebt haben.
Mittelwert über das ganze Jahr führt zu höheren Kosten
Das bedeutet konkret: Selbst wenn wir uns an die Aufforderung vom Bund gehalten haben, weniger heiß zu duschen und insgesamt weniger zu verbrauchen, würde das auf der Abrechnung kaum einen Unterschied machen, wenn wir in der ersten Jahreshälfte viel mehr verbraucht hätten.
Nicolas Lieven rechnet vor: Hätten wir beispielsweise in der ersten Jahreshälfte im Schnitt 4.500 kWh monatlich verbraucht und in der zweiten Hälfte nur noch 1.500 kWh. Der Versorger berechnet daraus einen Mittelwert, also etwa 3.000 kWh pro Monat. Das bedeutet, am Ende zahlen wir teuren Strom, den wir gar nicht benutzt haben.
"Deswegen ganz wichtig: Zählerstand dem Energieversorger melden und im Idealfall abfotografieren."
Nicolas Lieven rät deshalb dazu, jetzt schon den Zählerstand abzufotografieren und dem Energieversorger mitzuteilen. Denn der Netzbetreiber wird die Kund*innen in den wenigsten Fällen dazu auffordern. Wir müssen selbst tätig werden. Zwar bekommen wir keine Rechnung, aber der Stand wird registriert.
Zwischenrechnung nicht möglich
Ein Recht auf das Ausstellen einer Zwischenrechnung haben wir nicht, erklärt Nicolas Lieven. Allerdings sind die Versorger verpflichtet, gemeldete Zählerstände zu registrieren.
Aufgepasst: Einige Betreiber fordern für die Registrierung des Zählerstandes Geld. Das ist nicht erlaubt! In so einem Fall, sollten wir der lokalen Verbraucherzentrale den Betreiber melden.
"Wenn ich den Zählerstand nie melde, wird er geschätzt. Das kann irgendwann zu bösen Überraschungen führen."