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Bürgerliche Demokraten fordern während der Märzrevolution 1848 eine konstitutionelle Verfassung, ein Parlament und andere demokratische Grundprinzipien. Am 18. Mai 1848 ist es so weit: Die Nationalversammlung tagt in der Frankfurter Paulskirche.

Seit Monaten brodelt es in den Ländern des Deutschen Bundes - die Februarrevolution in Frankreich tut ihr Übriges dazu. Demonstrierende ziehen durch die Straßen für eine Veränderung der herrschenden Machtverhältnisse und fordern ein konstitutionelles System. Die Monarchen geben nach, und die Demonstrationen gehen als Märzrevolution in die Geschichte ein.

Die Revolutionäre stellen ein Bundeswahlgesetz auf, durch das jedem Staatsbürger ein gleiches Stimmrecht gewährt wird - Frauen ausgenommen. Dann die erste deutschlandweite Wahl. Im April und Mai 1848 wird die Frankfurter Nationalversammlung gewählt.

Erste demokratische Grundordnung Deutschlands

Die gewählten Abgeordneten kommen am 18. Mai 1848 in der Frankfurter Paulskirche zur konstituierenden Sitzung zusammen. Sie debattieren über die Grundfragen einer demokratischen Ordnung, streiten leidenschaftlich über die Frage, wer zum neuen Deutschen Reich gehört und was mit den Teilen Österreichs passiert, die nicht zum Deutschen Bund gehören und in denen keine Deutschen leben.

Die zeitgenössische Darstellung zeigt den liberalen Politiker Heinrich Freiherr von Gagern (M), den Präsidenten der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49, stehend inmitten von Abgeordneten des Parlaments. Nach der französischen Februarrevolution war der revolutionäre Funke auch auf Deutschland übergesprungen. Die deutschen Demokraten stellten ihre Märzforderungen auf: Erlaß einer konstitutionellen Verfassung, ein deutsches Parlament, Pressefreiheit usw. Nach anfänglichen Erfolgen siegte jedoch die Konterrevolution, da die Revolutionäre es versäumt hatten, sich der nötigen Machtmittel zu versichern.
© dpa
Der liberale Politiker Heinrich Freiherr von Gagern, Präsidenten der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49, steht in mitten von Abgeordneten des Parlaments.

Am 27. Dezember 1848 verabschieden die Abgeordneten die "Grundrechte des deutschen Volkes". Zum ersten Mal verabschieden sie einen Grundrechtekatalog, der für seine Zeit schon sehr weit geht: Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, gleiches Recht für alle Bürger, gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern und Anspruch auf Schulbildung.

Unverändert werden diese Rechte am 28. März 1849 in die Frankfurter Reichsverfassung aufgenommen. Und auch später, bei den Beratungen über das deutsche Grundgesetz im Parlamentarischen Rat von September 1948 bis Mitte 1949, werden die Ideen der ersten Reichsverfassung von 1848 berücksichtigt.

Ihr hört in Eine Stunde History:

  • Heinrich Best hat sich als Sozialwissenschaftler und Historiker mit der Zusammensetzung des Parlaments von 1848 beschäftigt.
  • Dieter Langewiesche erläutert die politische Situation vor Beginn der deutschen Revolution im Mai 1848 und beschreibt die Ziele und Forderungen der Revolutionäre.
  • Das Fundament der Bundesrepublik basiert auf den Ideen der deutschen Revolution von 1848. Der Historiker Wolfram Siemann beschreibt, welche Ideen in das Grundgesetz und die staatliche Ordnung der Bundesrepublik eingeflossen sind.
  • Deutschlandfunk-Nova-Geschichtsexperte Matthias von Hellfeld erinnert an die Wirkung der Französischen Revolution in einigen europäischen Staaten, obwohl die herrschenden Monarchen das Zeitalter der Restauration ausgerufen hatten.
Shownotes
Frankfurter Nationalversammlung 1848
Eine Revolution für die Verfassung
vom 18. Mai 2018
Moderator: 
Markus Dichmann
Gesprächspartner: 
Matthias von Hellfeld, Deutschlandfunk-Nova-Geschichtsexperte