1806 gründeten die deutschen Staaten den Rheinbund. Und verloren einen Teil ihrer Eigenständigkeit. Dafür gewannen sie in der "Franzosenzeit" etwas ganz anderes dazu: den Code civil. Und ohne den wäre das Bürgerliche Gesetzbuch, das wir heute kennen, nicht denkbar.
1801: Mit dem Frieden von Luneville endet der Zweite Koalitionskrieg zwischen Russland, Österreich und Großbritannien gegen Frankreich. Eine Folge: Die linksrheinischen Gebiete fallen an Frankreich. 1803 wurden die Fürsten, die einen Gebietsverlust erlitten hatten, entschädigt. Kirchengüter konfisziert und kleinere Fürstentümer aufgelöst.
Vom Vielvölkerstaat zum rein deutschen Staatenbund
Als Folge dieser Gebietsverschiebungen gründeten die deutschen Staaten 1806 den Rheinbund. Damit verließen sie das Heilige Römische Reich deutscher Nationen, das etwas mehr als 1000 Jahre in der Mitte des europäischen Kontinents bestanden hatte. Die Mitgliedsstaaten verloren einen Teil ihrer Eigenständigkeit und standen unter französischem Protektorat. Als Napoleon den Deutschen immer größere finanzielle Lasten auferlegte, begann mit dem Zorn auf Napoleon das Nationalbewusstsein vieler Deutscher zu wachsen.
"Die Franzosen sind Anfang des 19. Jahrhunderts nicht nur als Eroberer aufgetreten, sondern sie haben die deutschen Staaten in ihrem Einfluss inspiriert, mit diesem Modernitätsschub, der aus der Französischen Revolution gekommen ist."
Die Rheinbundstaaten profitierten aufgrund von Reformen und Modernisierungen von der "Franzosenzeit". Der Code civil, der 1804 in Frankreich eingeführt wurde, galt teilweise bis 1971 in der Bundesrepublik. Nachfolger des Code civil ist das Bürgerliche Gesetzbuch, das heute angewendet wird.
Ihr hört in Eine Stunde History:
- Klaus Herbers über das Ende des Heiligen Römischen Reiches.
- Michael Hecker über die innere Struktur des Rheinbundes.
- Barbara Stollberg-Rilinger über die Folgen des Rheinbundes für den Verlauf der deutschen und europäischen Geschichte.
- Deutschlandfunk-Nova-Geschichtsexperte Matthias von Hellfeld über den Weg der Deutschen nach dem Rheinbund.