Wie der Staat unser Recht auf informationelle Selbstbestimmung achtet
Firmen, Plattformen, Werbetreibende sollen uns nicht ausspionieren, sonst verletzen sie unser Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Staat muss dieses Recht verteidigen – und es auch selbst achten. Ob und wie er das tut, erklären die Juristin Elisabeth Niekrenz und die Politikwissenschaftlerin Marie Bröckling.
Im April 2018 hat die EU-Kommission einen Entwurf vorgestellt, dem Katarina Barley als deutsche Justizministerin entschieden widersprochen hat: die E-Evidence-Verordnung. Würde diese auch "Europäische Herausgabeanordnung" genannte Anordnung wie geplant kommen, könnten Strafermittler aller EU-Staaten bei Providern und Netzwerken die Herausgabe von Nutzerdaten erzwingen – unter Umgehung der jeweiligen nationalen Behörden und Rechtsprechung, sagt Elisabeth Niekrenz, Juristin und politische Referentin für den Verein Digitale Gesellschaft, in ihrem Vortrag.
Der Deutsche Richterbund hat den Entwurf in einer Stellungnahme kritisiert.
"Die E-Evidence-Verordnung soll den Mitgliedsstaat, in dem die Maßnahme durchgeführt werden soll, völlig übergehen."
Es besteht offenbar auch die Gefahr, dass die Herausgabe von Daten im Zusammenhang mit Vorwürfen erzwungen werden könnte, die in Deutschland nicht strafbar sind. Dabei hat Frans Timmermans in seiner Funktion als EU-Kommissar für Bessere Rechtssetzung, interinstitutionelle Beziehungen und Rechtsstaatlichkeit im April 2018 gesagt, die Vorschläge enthielten "solide Vorkehrungen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten aller Betroffenen". Derzeit wird der Entwurf im zuständigen Ausschuss des Europa-Parlamentes geprüft.
"E-Evidence-Verordnung zum Nachteil der Bürger"
Peer Heinlein, Gründer und Chef des Providers mailbox.org, sagt im Gespräch: Käme die E-Evidence-Verordnung wie geplant, würde das deutsche Rechtssystem ausgehebelt – "zum Nachteil der Bürger". Sein Unternehmen veröffentlicht jährlich einen Transparenzbericht, aus dem hervorgeht, wie viele Anfragen auf Herausgabe von Nutzerdaten bei ihnen eingegangen sind. Dabei hätten Ermittler häufig nur sehr mangelhafte Kenntnis der Rechtslage, so Peter Heinlein.
"In vielen Fällen müssen wir die Ermittler anrufen und erklären, dass wir diese Datenabfrage gar nicht beantworten dürfen. Wir würden uns selber strafbar machen."
Maria Bröckling, Politikwissenschaftlerin und Autorin bei netzpolitik.org, beschäftigt sich eingehend mit der rechtlichen Grundlage, die regelt, was Polizei in Deutschland darf, nämlich mit den Landespolizeigesetzen der einzelnen Bundesländer. Gut ein Jahr, nachdem mit Bayern das erste deutsche Bundesland seine Zugriffsmöglichkeiten ausgeweitet hat, zieht sie in ihrem Vortrag Bilanz. Ihrer Ansicht nach spiegeln die verschärften Polizeigesetze mit der Möglichkeit des Präventivgewahrsams eine Veränderung wider. Dies erläutert sie auch im Video "Ein Jahr neue Polizeigesetze - was nun?".
"Der Begriff des Gefährders taucht erst Anfang der 2000er auf – eine Personengruppe, die vorher nicht im Blickfeld der Polizei war."
Elisabeth Niekrenz ist Juristin und politische Referentin bei dem gemeinnützigen netzpolitischen Verein Digitale Gesellschaft e.V.. Ihren Vortrag "E-Evidence: Grenzüberschreitender Datenzugriff für die Strafverfolgung" hat sie im Rahmen der von netzpolitik.org veranstalteten Konferenz "Das ist Netzpolitik" am 13. September 2019 an der Berliner Volksbühne gehalten.
Dort sprach auch Marie Bröckling, Politikwissenschaftlerin und Referentin bei netzpolitik.or. Ihr Vortrag trägt den Titel "Ein Jahr neue Polizeigesetze - und nun?".
Peer Heinlein, Gesprächsgast in dieser Hörsaal-Ausgabe, hat 2013 das Unternehmen mailbox.org gegründet. Seit 2014 werden über diesen Provider Mails verschickt. Den erwähnten Transparenzbericht des Unternehmens findet Ihr hier.