Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz fordert die Abschiebung von 300.000 Menschen. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt, aber sie sind geduldet. Deswegen führt seine Forderung in die Irre, erklärt Karin Scherschel, Professorin am Lehrstuhl für Flucht und Migration an der Uni Eichstätt-Ingolstadt.
Die Bundesregierung will es Menschen aus dem Ausland einfacher machen, nach Deutschland zu kommen und einen Job zu finden. Grundsätzlich unterstützt auch die Union dieses Vorhaben. Stichwort Fachkräftemangel. Trotzdem sollen rund 300.000 Menschen das Land verlassen. Das fordert Friedrich Merz, Vorsitzender der CDU/CSU.
Diese 300.000 ausreisepflichtigen Menschen sind in Deutschland geduldet. Das bedeutet, sie haben einen Asylantrag gestellt, der abgelehnt wurde. Karin Scherschel leitet das Zentrum für Flucht und Migration an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und erklärt, dass die Gruppe der Geduldeten sehr heterogen ist: "Es gibt sehr viele gute Gründe, warum diese Personen nicht abgeschoben werden können."
"Das sind sehr unterschiedliche Menschen, die eine Duldung haben. Das heißt, sie sind ausreisepflichtig, können aber nicht abgeschoben werden."
Karin Scherschel sagt, dass es sich bei den Geduldeten zum Beispiel um ganz junge Menschen handelt, die seit einiger Zeit in Deutschland sind und Schwierigkeiten haben, ihren Pass nachzuweisen. Das können auch Menschen sein, die schon seit Jahren in Deutschland leben, die krank sind oder die aus dem Irak kommen und nicht abgeschoben werden können, erklärt die Wissenschaftlerin.
Sie ist der Meinung, dass die Forderung von Friedrich Merz in die Irre führt. Ein Fall, der das deutlich mache, habe zuletzt in Passau für Aufregung gesorgt: Ein junger Mann, der aus dem Iran stammt, wurde dort ins Landratsam bestellt, um eine Beschäftigungsgenehmigung zu erhalten: "Was natürlich eine wunderbare Sache für jemanden ist, der geduldet ist, weil er dann die Möglichkeit hat zu arbeiten. Aber statt die Beschäftigungsgenehmigung zu erhalten, wurde er in Abschiebehaft genommen", sagt Karin Scherschel.
Viele Geduldete wollen arbeiten
Daraufhin habe es einen großen zivilgesellschaftlichen Prozess gegeben und die Abschiebung des Mannes wurde – durch das Innenministerium – ausgesetzt. Karin Scherschel findet, dieser Prozess verdeutliche den Widerspruch, wenn es um Abschiebungen geht: "Dieser junge Mann hätte eine Stelle in der Pflege und die Möglichkeit gehabt, tatsächlich Vollzeit zu arbeiten. Das heißt, das sind just diese Personen, die geduldet sind und arbeiten können und wollen. Sie stehen aber jetzt sozusagen unter dem Verdacht, dass sie letztlich irregulär in Deutschland sind. Das ist aber irreführend", sagt sie.
"Das ist reiner Populismus."
Karin Scherschel bezeichnet die Forderung von Friedrich Merz als Populismus. Rechtlich sei sie nicht gut begründet: "Weil die Duldung ist sozusagen ein rechtlicher Aspekt unseres Migrationssystems. Und diese Menschen dürfen nicht abgeschoben werden."
Chancen-Aufenthaltsrecht schnell umsetzen
Die Wissenschaftlerin verweist auf das neue Chancen-Aufenthaltsrechts, das der Koalitionsvertrag vorsieht: "Das ist genau für diese Gruppe gedacht." Die Politik verspiele Chancen, wenn sie jetzt anfangen würde, über die Abschiebung von Geduldeten zu diskutieren. Denn es stehe fest, dass Deutschland ein Einwanderungsland und auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen sei.
Ihrer Meinung nach müsse das Chancen-Aufenthaltsrecht bald umgesetzt werden. Vor allem müssten die Kommunen mehr mit einbezogen werden. "Wir haben gerade ein Forschungsprojekt zu Geduldeten in Kommunen und deren Zugang zu Arbeit und Bildung", sagt Karin Scherschel, "es gibt in den Kommunen ein großes Interesse an Fachkräften, an Personen, die geduldet sind, die arbeiten können."