Seit etwas über einem Jahr gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung, die jedes Land in eigene Gesetze gießen muss. In Deutschland läuft noch nicht alles optimal, deshalb will die Regierung jetzt nachbessern und zum Beispiel kleinen Unternehmen entgegen kommen.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine europäische Vorgabe, die jedes Land in eigene Gesetze gießen muss. In Deutschland beschließt die Koalition jetzt das zweite Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz.
Das neue Gesetz regelt, welche Standards künftig in punkto Datenschutz in Deutschland gelten. Das heißt, wie die Grundvorgaben im Einzelnen ausgestaltet werden sollen. An diesen Vorgaben hat die Koalition ein Jahr lang gearbeitet, und sie will den Bürgern und Unternehmen etwas entgegenkommen.
Strenge Regeln abschwächen
Der Hintergrund: Vor allem kleine Unternehmen, Vereine und Bürger waren verunsichert. So waren sich Vereine plötzlich nicht mehr sicher, wann sie welche Bilder von Vereinsmitgliedern auf ihre Internetseiten packen dürfen.
Diese Ängste haben die Politiker zum Anlass genommen, einige strenge DSGVO-Regelungen abzuschwächen. So kommt das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz zum Beispiel kleineren Betrieben entgegen. Sie müssen jetzt erst ab 20 Mitarbeitenden einen eigenen Datenschutzbeauftragen oder Datenschutzbeauftragte benennen.
Letzteres ist ein Vorstoß der CDU. Der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann sagt, das sei ein Abbau unnötiger Bürokratie für viele Unternehmen. Denn 80 Prozent der Unternehmen in Deutschland hätten weniger als 20 Mitarbeiter.
"Wenn man bedenkt, dass 80 Prozent der Unternehmen in Deutschland gar keine 20 Mitarbeiter haben, dann hat das eine enorme Relevanz."
Für die CDU macht sich diese Abschwächung der europäischen Vorgaben gut. Die Frage ist allerdings, ob das den Unternehmen wirklich so viel bringt. Denn jedes noch so kleine Unternehmen muss die Datenschutzverordnungen einhalten. Ohne Datenschutzbeauftragten besteht aber die Gefahr, dass sich niemand im Unternehmen mehr mit Datenschutz auskennt.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber gibt zu bedenken, dass dieses Wissen, wenn es im eigenen Unternehmen nicht vorhanden ist, von extern teuer eingekauft werden muss.
"Spätestens, wenn man aufgrund des fachlichen Kompetenzverlusts sich wegen Datenschutzverstößen der Bußgeldforderung der Aufsichtsbehörde gegenüber sieht, wird man feststellen, dass hier am falschen Ende gespart wurde."
Insgesamt werden mit dem neuen Gesetz 154 Fachgesetze geändert, die sich in irgendeiner Form mit Datenschutz befassen. Bisweilen werden nur einzelne Worte geändert, schreibt golem.de. Da wird aus einem "verwendet" dann ein "verarbeitet". Aber auch inhaltliche Änderungen sind vorgesehen. So soll es für Adresshändler schwieriger werden, über eine einfach Melderegisterauskunft Informationen über Bürger abzufragen.
Außerdem gibt es eine Aufforderung an die Bundesregierung, Blogger, Fotografen und Journalistinnen besser zu schützen - also dafür zu sorgen, dass sich Datenschutz und freie Meinungsäußerung nicht in die Quere kommen.
Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftrage Peter Schaar kritisiert die langsamen Fortschritte diesbezüglich. Es sei enttäuschend sei, dass nach einem Jahr interner Beratung nicht mehr als ein "Arbeitsauftrag" an die Regierung herausgekommen sei und kein Regelungsvorschlag.