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Die Datenschutzgrundverordnung sorgt auch unter Journalisten für Verwirrung. Denn Presserecht ist Ländersache und jedes Land hat eigenen Regelungen erlassen, wie die DSGVO in Bezug auf das Presserecht umgesetzt werden soll.

Seit dem 25. Mai gilt die Datenschutzgrundverordnung in Europa, die auch auf die Arbeit von Journalisten Auswirkungen hat. Da Presserecht Ländersache ist, muss jedes Bundesland die Bedingungen für die Arbeit von Journalisten regeln. Dabei gibt es bis dato große Unterschiede: Das Recht in Niedersachsen kann man so deuten, dass freie Journalisten nicht mehr wie gewohnt ihrer Arbeit nachgehen können, wenn sie ohne Auftrag recherchieren. Das Land Niedersachsen fühlt sich aber missverstanden. Reporter Daniel Bouhs klärt in Eine Stunde Was mit Medien auf. 

Betreiber von Facebook-Seiten in der Verantwortung

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat für Aufsehen gesorgt: Demnach sind Betreiber von Facebook-Seiten neben Facebook für die Umsetzung der DSGVO verantwortlich. Viele Seitenbetreiber sind verantwortlich und erwägen, die eigene Seite zu schließen. Michael Neuber ist Rechtsexperte beim Bundesverband Digitale Wirtschaft und erklärt das Urteil und die Auswirkungen.

Nachwuchs-Journalisten für Was mit Medien gesucht

Außerdem suchen Daniel Fiene und Herr Pähler wieder sechs junge Medienmacher, die im Herbst zusammen mit ihnen von den Tutzinger Radiotage an der Akademie für politische Bildung berichten. Bewerben könnt ihr euch über http://www.wasmitmedien.de/tutzing.

Die Sendung gibt es natürlich auch als Podcast. Abonniert "Eine Stunde Was mit Medien" via iTunes oder RSS-Feed. Auch nach der Sendung könnt ihr mit uns direkt und mit unseren Moderatoren Daniel Fiene und Herr Pähler über Twitter kommunizieren. Ein Protokoll der Sendung gibt es auch per Newsletter.

Mehr über die DSGVO bei Deutschlandfunk Nova:

Shownotes
DSGVO
Wenn Datenschutz Pressefreiheit einschränkt
vom 07. Juni 2018
Moderator: 
Daniel Fiene und Herr Pähler