122 deutsche Strafrechtsprofessoren wollen die generelle Freigabe von Cannabis. Sie sagen, dass viel zu viel Geld für die Strafverfolgung von Cannabis-Vergehen ausgegeben wird. Geld, das man besser in die Suchtprävention stecken könne.
"Die Vorteile wären, dass wir 100.000 Strafverfahren pro Jahr weniger hätten."
Der Konsum von Marihuana ist in Deutschland nicht strafbar, dafür aber der Anbau, Besitz oder Verkauf. Die strafrechtliche Verfolgung von Menschen, die Cannabis-Nutzern erfülle jedoch nicht ihren Zweck. Das ist die Haltung des Schildower Kreises und von mehr als 120 Juraprofessoren. Sie fordern die Freigabe der Droge.
Bundesregierung lehnt Freigabe ab
Die Bundesregierung lehnt jedoch die Legalisierung von Cannabis ab. Die Begründung: gesundheitliche Gefahren der Droge, besonders für Jugendliche.
Geld besser für Suchtprävention ausgeben
Der Schildower Kreis hingegen ist der Meinung, dass der Aufwand, mit dem Cannabis-Dealer und-Nutzer verfolgt werden viel zu groß sei. Das Ganze koste sehr viel Geld - für Polizeieinsätze, Razzien und Gerichtsverfahren - das eigentlich viel sinnvoller in gute Suchtpräventions-Projekte gesteckt werden könne.
Wir sprechen mit Cornelius Nestler, er ist Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Köln. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist die verfassung- und strafrechtliche Legitimität des Betäubungsmittelstrafrechts.
"Drogen: Juraprofessoren fordern Cannabis-Legalisierung." Deutsche Welle Online vom 9. April 2014
"Global Drug Survey - Die Ergebnisse des Zeit-Online-Drogenberichts." Zeit online vom 14. April 2014
Auf www.drugcom.de gibt es mehr Informationen zu Cannabis. Außerdem kann man checken, ob und wenn ja wie riskant der eigene Alkohol- oder Cannabis-Konsum ist.