Für manche Staatsangehörige ist es möglich, neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine weitere zu besitzen. In der Regel gilt das aber nicht für Türkischstämmige. Mehrstaatigkeit und schnellere Einbürgerungen sollen noch in diesem Jahr per Gesetz zur Regel werden.
Gerade für die deutschtürkische Community ist der Doppelpass ein großes Thema. Seit dem Jahr 2000 gilt für sie eigentlich eine Art Verbot der doppelten Staatsbürgerschaft, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Luise Sammann. Im Gegensatz zu Angehörigen anderer Nationen, die sich in Deutschland einbürgern lassen wollen, müssen sie ihre Pass abgeben.
"EU-Bürger, die sich in Deutschland einbürgern lassen wollen, oder auch Schweizer, Israelis, Brasilianer dürfen ihren alten Pass behalten und bekommen dann den deutschen dazu. Für Türken gilt das aber nicht."
Zwar besteht kein Anspruch auf Mehrstaatigkeit, und die doppelte Staatsbürgerschaft wird als Ausnahmeregelung angesehen. Dennoch gibt es Menschen aus vielen unterschiedlichen Ländern, denen in der Regel zugestanden wird, ihren ursprünglichen Pass zu behalten, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen.
Doppelpass: Staatsangehörigkeit als Zeichen der Zugehörigkeit
Deutschland behandelt verschiedene Gruppen also unterschiedlich. Anders als andere Einbürgerungswilligen müssen Deutschtürken sich also in der Regel zwischen einer der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Und viele Deutschtürken, die mit einem türkischen Pass in Deutschland leben, verstehen diese Unterscheidung als nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung.
„Ich will mich nicht zwischen Türkei und Deutschland entscheiden müssen, sondern ich gehöre zu beiden. Also mein Herz schlägt für Deutschland und auch für meine Heimat, wo ich geboren bin.“
Eine Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes könnte diesen Umstand bald aufheben. Die Bundesministerin des Inneren, Nancy Faeser hat Anfang des Jahrs einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es Türkischstämmigen ermöglichen soll, beide Pässe zu besitzen und künftig auch schneller eingebürgert werden zu können. Dieses Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
"Natürlich will ich auch Deutscher und Türke sein, aber ich möchte nicht einen Pass abgeben müssen. Dann müssen die anderen das auch, dann sehe ich das ein."
Die Entscheidung, den türkischen Pass abzugeben, fällt vielen aus verschiedenen Gründen nicht leicht. Für manche geht es dabei zum Beispiel auch um die Frage nach Zugehörigkeit. Auch wenn Deutschtürken in ihrer deutschen Wahlheimat verwurzelt und zu Hause fühlen, ist die türkische Staatsbürgerschaft für viele eine Art Bekenntnis zur eigenen Herkunft.
"Ich muss mich nicht zwischen der Türkei und Deutschland entscheiden müssen, sondern gehöre zu beiden. Mein Herz schlägt für Deutschland und auch für meine Heimat, in der ich geboren wurde."
Aber wer hier leben und sich integriert fühlt, bei dem entsteht auch in der Regel der Wunsch nach Teilhabe: zum Beispiel, indem derjenige bei Wahlen in Deutschland die eigene Stimme geltend machen möchte. Das ist aber an die deutsche Staatsbürgerschaft gebunden.
Bürokratische Hürden im Herkunftsland
Viele, die eine enge Bindung in die Heimat der Eltern oder Großeltern haben, sehen sich auch bürokratischen Hürden ausgesetzt, wenn sie den türkischen Pass aufgeben müssen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Denn beispielsweise ist es deutlich komplizierter eine Erbschaft in der Türkei anzutreten, wenn der- oder diejenige kein türkischer Staatsangehöriger mehr ist.
Wann genau die Reform des Einbürgerungsrechts erfolgt, ist noch nicht bekannt.
Korrektur: In einer früheren Version dieses Textes stand, dass türkischstämmige Schüler*innen mit türkischem Pass, die als Nicht-EU-Bürger für eine Klassenfahrt in ein anderes Land im Schengen-Raum reisen möchte, ein Visum benötigen. Das trifft nicht zu. Sie brauchen nur ein Visum, wenn sie den Schengenraum verlassen, also zum Beispiel nach England reisen. Die Passage haben wir aus dem Artikel gelöscht.