Haben Bewerber einen scheinbaren Migrationshintergrund, können sie schneller diskriminiert werden. Besonders am Telefon treffen Vermieterinnen und Vermieter oft voreilige Urteile.
Knapp 70 Prozent der Wohnungssuchenden mit einem scheinbaren Migrationshintergrund fühlen sich diskriminiert, sagt die Antidiskriminisierungsstelle des Bundes. Eine Test der Universität Bremen zeigt: Bewerberinnen und Bewerber aufgrund ihrer ethnischen Herkunft abzulehnen ist Realität.
"Diskriminierung findet meist implizit statt und wird nicht ausgesprochen."
Das Diskriminieren passiert aber nicht explizit: Vermieterinnen und Vermieter schieben einen anderen Grund für die Absage vor und sagen zum Beispiel, die Wohnung sei bereits vergeben, erklärt die Leiterin des Bremer Experiments und Sprachwissenschaftlerin Inke Du Bois.
Aufgrund von Akzent und Namen der Wohnungssuchenden würden viele Vermieter innerhalb von wenigen Sekunden auf die ethnische Herkunft der Bewerber schließen und ihnen anschließend eine Zu- oder Absage erteilen.
Das Fallbeispiel der Uni Bremen
Das zeigt ein Experiment der Sprachwissenschaftlerin, das sie am Beispiel der Wohnungssuche in vier Bremer Stadtteilen durchgeführt hat. Hierfür haben ihre Studentinnen Telefonate mit Vermietern durchgeführt. Sie alle gaben sich in ihren jeweiligen Telefonaten als eine alleinstehende Frau aus, die etwa das Gehalt einer Erzieherin oder Krankenschwester verdient.
Aber: Die Studentinnen haben sich abwechselnd mit unterschiedlichen Akzenten und Namen vorgestellt. Diese ließen eine türkische, US-amerikanische oder deutsche Herkunft vermuten. Die Vermieter glaubten, sie würden mit Ayse Gülbeyaz, Lena Meyer oder Alice McGraw sprechen.
Name und Akzent können Kriterien bei der Wohnungssuche sein
Das Ergebnis: Je nach Stadtteil reagierten die Vermieterinnen unterschiedlich. Sehr stark diskriminiert haben diese in Stadtteilen mit hohen Mietpreisen und vergleichsweise wenigen Einwohnern, die einen Migrationshintergrund haben, erklärt Inke Du Bois. Wiesen Akzent und Name zum Beispiel auf eine türkische Herkunft hin, haben die Bewerberinnen in etwa 22 Prozent der Fälle eine Chance auf einen Besichtigungstermin erhalten.
"Stadtteile mit hohen Mietpreisen und vergleichsweise wenig Einwohnern, die einen Migrationshintergrund haben, haben sehr stark diskriminiert."
Andere Möglichkeiten ergaben sich für Bewerberinnen, deren Name und Akzent auf eine deutsche Nationalität schließen ließ. Haben sie sich auf die gleiche Wohnungsanzeige gemeldet, konnten sie in 91 Prozent der Tests einen Besichtigungstermin vereinbaren. Sie erhielten unabhängig vom Stadtteil allgemein die meisten Zusagen für einen Termin.
Der Fall am Amtsgericht Augsburg
Auch das Amtsgericht Augsburg beschäftigt sich aktuell mit dem Thema Diskriminierung bei der Wohnungssuche. Denn: Ein Vermieter hat eine Wohnungsanzeige mit dem Zusatz "Nur an Deutsche" aufgegeben. Einen aus Burkina Faso stammenden Mann habe der Vermieter telefonisch abgewiesen.