Seit dem 1. November sind in Deutschland sogenannte "Musterfeststellungsklagen" erlaubt - und prompt ist die erste raus: Die Verbraucherzentrale klagt gegen VW. In den kommenden Wochen können sich Betroffene der Klage anschließen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Klage gegen VW eingereicht. Es handelt sich dabei um eine sogenannte "Musterfeststellungsklage", erklärt der Vorstand des Bundesverbands, Klaus Müller. Die Musterfeststellungsklage ist eine Art Sammelklage, die durch einen Verbraucherverband geführt wird. Der Verband trägt das Prozess- und Kostenrisiko. Ziel der Klage ist die Feststellung, dass Volkswagen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadenersatz schuldet.
Eintragen ins Klageregister
Stellvertretend für Tausende Verbraucher stößt der Bundesverband also die Klage an. Klaus Müller vermutet, dass das Bundesamt für Justiz Mitte November das Klageregister eröffnen wird. "Dann können sich die betroffenen Diesel-Fahrer eintragen und somit von der Klage profitieren."
Ausgehend von der Zahl der Menschen, die den News-Alert der Verbraucherzentrale abonniert haben - derzeit rund 40.000 -, werden sich wohl Zehntausende beteiligen.
"Man muss sich auf vier bis fünf Jahre einstellen, und dann wissen wir auch erst, ob Volkswagen betrogen hat."
Wer sich registrieren lassen will, besucht am besten die Seite Musterfestellungsklagen, sagt Klaus Müller. Dort können sich alle zunächst darüber informieren, wie die Klage funktioniert. Sobald das Register dann geöffnet ist, kann sich jeder, der will, eintragen.
Jahrelanger Rechtsstreit vor Gericht
Der Verbraucherschutz Bundesverband ist "privilegiert", somit wird eine Instanz übersprungen und die Klage beim Oberverwaltungsgericht in Braunschweig verhandelt, sagt Klaus Müller. Für den Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands ist jetzt schon klar: Sollte man mit der Klage in der ersten Instanz scheitern, wird man vor den Bundesgerichtshof ziehen.
"Wenn wir unterliegen, werden wir vor den Bundesgerichtshof ziehen. Volkswagen wird das wahrscheinlich genauso tun."
Klaus Müller stellt sich auf einen Rechtsstreit von vier bis fünf Jahren Dauer ein. "Und dann wissen wir auch erst, ob Volkswagen betrogen hat. Nur wenn es zu einem Vergleich kommt, wird auch Geld fließen." Wenn VW zahlen muss, dann werden die Verbraucher, die sich ins Klageregister eingetragen haben, Geld bekommen.
Verbraucherzentrale gibt sich zuversichtlich
Sollte das Gericht feststellen, dass VW nicht betrogen hat, sind die Verbraucher, die sich der Klage angeschlossen haben, auch an dieses Urteil gebunden. Davon geht Klaus Müller aber nicht aus: Der Bundesverband habe viel Prozesserfahrung und werde von vier exzellenten Anwälten vertreten.
Übrigens: Auch Käufer von Diesel-Fahrzeugen der Marken Audi, Skoda, Seat mit Motoren des Typs EA189 können sich der Musterfeststellungsklage anschließen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung hat - das muss durch einen Rückruf einer Genehmigungsbehörde in Europa festgestellt worden sein, wie der Bundesverband auf seiner Website erklärt.
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