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Was können wir beim Thema Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht von der Großen Koalition erwarten? In der Arbeitsmarktpolitik habe die SPD schon relativ viel rausgeholt, sagt die Politikwissenschaftlerin Maria Thürk, auch wenn der ganz große Wurf ausbleibe.

Am 14. März soll Angela Merkel offiziell als Bundeskanzlerin bestätigt werden und dann darf auch die neue Bundesregierung mit der Arbeit beginnen. Doch was können wir von der Großen Koalition erwarten? Über das Thema Mieten und Wohnen haben wir diese Woche schon berichtet, jetzt wollen wir wissen: Was sieht der Koalitionsvertrag in Sachen Arbeit und Arbeitsrecht vor.

Einschränkungen bei befristeten Arbeitsverträgen

Befristete Arbeitsverträge sind ein beliebtes Mittel, mit denen Arbeitgeber Festanstellungen von Mitarbeitern umgehen. Saisonarbeit, Projektbefristung oder Vertretung sind Beispiele für eine befristete sachgrundlose Beschäftigung. Bisher durften solche Verträge nicht mehr als drei Mal verlängert werden, beschränkt auf eine Laufzeit von 24 Monaten, sagt die Politikwissenschaftlerin Maria Thürk: "Das ist jetzt eingeschränkt worden. Ab jetzt darf der Vertrag nur noch einmal auf 18 Monate verlängert werden."

"Für Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten gilt zusätzlich, dass nur 2,5 Prozent der Beschäftigen sachgrundlos beschäftigt werden dürfen. Hier wird es schon zu einer signifikanten Einschränkung kommen."
Maria Thürk, Politikwissenschaftlerin

Auf der Agenda der GroKo steht auch die Vollbeschäftigung in Deutschland. Dabei geht es vor allem um den Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit – zum Beispiel mit Lohnkostenzuschüssen am Arbeitsmarkt. Vier Milliarden Euro seien dafür eingeplant, sagt Maria Thürk.

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Die Gelder sollen auch in Aus- und Weiterbildung fließen, um Arbeitnehmer und Arbeitsuchende auf die Veränderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten - zum Beispiel durch Digitalisierung oder Globalisierung, so die Politikwissenschaftlerin.

"Es wurde auch eingeführt, dass alle Arbeitnehmer ein Recht auf Ausbildungsberatung bekommen sollen."
Maria Thürk, Politikwissenschaftlerin

Mitunter schwierig für Arbeitnehmer war es bisher, von einer Teilzeitbeschäftigung wieder in die Vollzeit zurückzukehren. Mit dem Modell der befristeten Teilzeit will die Große Koalition Arbeitnehmern das jetzt ermöglichen. Der Arbeitgeber muss dem aber nur dann zustimmen, wenn die befristete Teilzeit zwischen einem und fünf Jahren dauert und das Unternehmen mindestens 45 Beschäftigte hat.

"Es ist nicht der ganz große Wurf, die ganz große Reform dabei. Es ist allerdings auch schwer, dass zu erwarten."
Maria Thürk, Politikwissenschaftlerin

Mit der SPD und ihrem Ruf als Arbeitnehmerpartei und der Union, die als eher arbeitgebernah gilt, seien Verhandlungen natürlich kompliziert, so Thürk. Dennoch: "Insgesamt kann man sagen, dass die SPD zumindest im Bereich Arbeitsmarktpolitik schon relativ viel rausgeholt hat."

Mehr zum Thema:

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Shownotes
Der GroKo-Check: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht
Der ganz große Wurf ist nicht dabei
vom 08. März 2018
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartnerin: 
Maria Thürk, Politikwissenschaftlerin