Rund 51 Millionen Bürger in Deutschland besitzen heute den Personalausweis im Scheckkartenformat, den die Behörden seit 2010 ausstellen. Nur ein Drittel dieser Leute hat allerdings die E-Funktion des Ausweises aktiviert. Und noch weniger, nämlich gut 2,5 Millionen Deutsche, haben diese Funktion schon mal eingesetzt. Das soll sich jetzt ändern.
Der Bundestag will bald beschließen, dass die E-Funktion im Perso in Zukunft standardmäßig aktiviert ist. Bislang wurde man beim Bürgeramt noch gefragt, ob man das will oder nicht. Unser Netzautor Andreas Noll hatte sich vor fünf Jahren dafür entschieden. Wirklich gelohnt hat sich das allerdings nicht, sagt er heute.
"Ich habe einmal in meinen aktuellen Rentenbericht geschaut. Und mich zweimal erfolglos bei anderen Diensten angemeldet."
Er hat sich damals sogar noch ein Kartenlesegerät dazugekauft. Heute wird das gar nicht mehr benötigt, weil es mittlerweile eine Handy-App dafür gibt.
Datenschützer schlagen Alarm
Die Bundesregierung begründet den Schritt damit, dass dadurch Onlinegeschäfte oder Behördengänge einfacher - und vor allem attraktiver - werden.
"Das Projekt hat viel Geld gekostet - und jetzt will man eben mit Zwang die kritische Masse erreichen."
Die Kritiker dieses Plans haben einige gute Argumente auf ihrer Seite. Zunächst einmal gibt es bis auf ein paar Bundesbehörden und einige wenige private Unternehmen keine wirklich überzeugenden Anwendungsszenarien. Vor allem aber gibt es ungeklärte Sicherheits- und Datenschutzfragen für den elektronischen Identitätsnachweis.
"Die Sorge: Ist die verpflichtende Aktivierung vielleicht der erste Schritt zu einer verpflichtenden Nutzung?"
In diesem Fall würden immer mehr Angebote im Netz daran gekoppelt, dass man sich mit dem Ausweis identifiziert. Wenn dem so ist, dann beeinträchtige das das Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung, heißt es aus dem Büro der Bundesbeauftragten für Datenschutz. "Überidentifizierung" nennen das die Experten.
"Überidentifizierung"
Auch der CCC sieht Sicherheitsmängel. Zwar seien die Daten auf dem Ausweis gut geschützt, doch Kartenlesegeräte könnten auch Schwachstellen aufweisen und so Unbefugte an die Daten kommen. Und - ein ganz sensibler Punkt: Kritiker fürchten, dass Geheimdienste in den Besitz dieser Daten kommen könnten.
Gefahr durch Geheimdienste
Der Bundestag soll nämlich auch zustimmen, dass ab 2021 Geheimdienste auf die Personalausweisdaten in den Meldeämtern zugreifen können. Derzeit ist das nur in Ausnahmesituationen erlaubt und jede Anfrage wurde von den Meldeämtern protokolliert.
In Zukunft soll es dann aber einen uneingeschränkten, automatisierten und nicht protokollierten Zugriff auf diese Daten geben. Immerhin sind dort ja auch unsere biometrischen Daten gespeichert. Es gibt zwar das gesetzliche Verbot, eine „bundesweite Datenbank der biometrischen Merkmale“ zu betreiben - aber so etwas Ähnliches, so die Befürchtung der Kritiker, könnten sich die Geheimdienste dann damit zulegen.
"Eigentlich sollte das Gesetz heute vom Bundestag beschlossen werden, aber nach der breiten Expertenkritik gibt es eventuell doch noch einmal leichte Modifizierungen."
Der CCC sagt, es gebe zahlreiche Alternativen privater Anbieter zur Online-Identifizierung.