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Ende Mai tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in der EU in Kraft. Arbeitnehmer können davon profitieren: Ihr könnt dann leichter rauskriegen, welche Informationen der Arbeitgeber über euch sammelt.

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bedeutet eine umfassende Reform des Datenschutzrechts. Dazu gehört auch, dass Arbeitnehmer künftig schneller Einblick in die interne Kommunikation ihres Unternehmens erhalten dürfen. Zum Beispiel in E-Mails, Leistungsbeurteilungen oder auch Material aus Überwachungskameras. 

"Konkret könnten Mitarbeiter, die etwa vermuten, dass sich Führungskräfte in E-Mails über sie geäußert haben, diese Kommunikation einsehen", berichtet das Techblog t3n.

DSGVO stärkt Arbeitnehmerrechte

Das heißt, wenn ihr den Verdacht habt, dass sich euer Chef zum Beispiel in E-Mails kritisch über euch äußert, habt ihr das Recht, die E-Mail zu lesen. "Unterhalten sich zwei Führungskräfte über einen Untergebenen, sind diese E-Mails künftig einsehbar. Die Transparenzpflicht gilt auch für Dokumente über Abwesenheiten, die Leistung des Mitarbeiters oder Daten, die das Unternehmen aus Überwachungskameras oder elektronischen Protokollen wie Türchips oder Telefonanlagen sammelt", schreibt der österreichische Standard.

Das Auskunftsbegehren muss konkret sein

Um E-Mails lesen zu dürfen, müsst ihr einen Antrag stellen, ein sogenanntes Auskunftsbegehren, das kostenlos sein muss. Das Unternehmen hat dann 30 Tage Zeit zur Bearbeitung: Dazu gehört die Überprüfung, aber zum Beispiel auch, Daten über Dritte in den E-Mails zu schwärzen.

In diesem Antrag müsst ihr ganz konkret begründen, warum ihr bestimmte E-Mails lesen wollt. Es braucht eine plausible Begründung. Einfach so Daten verlangen, ist nicht möglich.

Kritiker befürchten Missbrauch

Bei einem Antrag, der die Kriterien erfüllt, muss das Unternehmen diesen bearbeiten, ansonsten drohen hohe Strafen. Hier sehen manche Kritiker die Gefahr zum Missbrauch, berichtet der Guardian. Zum Beispiel können nicht nur Angestellte ein Auskunftsbegehren auf den Weg bringen, auch ehemalige Arbeitnehmer. Theoretisch könnten sich unzufriedene ehemalige Angestellte zusammentun und mit einem Haufen Anträgen die Personalabteilung lahmlegen.

Die Unternehmen müssen wiederum nicht alle Daten rausgeben. Das gilt zum Beispiel für Pläne zu Umstrukturierungen oder falls Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Dennoch bleiben viele Daten, die im Zweifel offen gelegt werden müssen und den Arbeitnehmern helfen könnten. Der Standard schreibt dazu: "Aber vor allem für Angestellte, die im Rechtsstreit mit ihrem Arbeitgeber stehen, könnte die Transparenzpflicht wertvolle Munition liefern."

Mehr zur Datenschutzgrundverordnung auf Deutschlandfunk Nova:

Shownotes
Europäische Datenschutzgrundverordnung
E-Mails vom Chef über dich? Die darfst du bald lesen
vom 03. Mai 2018
Moderatorin: 
Diane Hielscher
Gesprächspartnerin: 
Martina Schulte, Deutschlandfunk Nova