Eigentlich ist es nicht erlaubt, trotzdem passiert nach dem Hochladen von Coversongs auf Youtube rechtlich fast nie was. Warum ist das so?
Wie viele junge Künstler hat die Formation TenSing aus Köln ein Cover auf Youtube hochgeladen. In diesem Fall von Deichkind, weil sie die Band mögen, weil sie die Musik feiern und Bock hatten, sich auszuprobieren. Für das Video haben die Jugendlichen mehrere Tage in Köln gedreht, geschnitten, gemischt.
Mit etwas mehr als 2000 Klicks ist das Video bei Weitem nicht viral, TenSing verdient damit auch kein Geld. Trotzdem: Das Cover hochzuladen ist illegal. Ohne Genehmigung des Autors und Komponisten dürfen Covervideos nicht hergestellt werden, denn ein Video macht, stellt den Song in einen neuen Zusammenhang. Dafür braucht man das OK des Künstlers.
Das Problem: Viele Verlage und Künstler sind für Amateure schwer bis gar nicht erreichbar. Deswegen gehen viele das Risiko ein und "machen einfach mal". Laut Medienrechtsanwalt Christian Solmecke bleibt das oft ohne Folge.
"Abmahnungen wegen solcher Amateurcover auf YouTube sind mir nicht bekannt."
Dass Musikverlage und Künstler selten gegen Cover vorgehen, hat zwei Gründe.
- Künstler können Geld an der Kopie verdienen. Möglich macht das ein Erkennungssystem auf Youtube, Content-ID genannt. Das System kann die Videos den Künstlern zuordnen und sie an den Werbeeinnahmen beteiligen. Die Erkennung klappt oft automatisch.
- Viele Künstler betrachten die Cover-Videos als Werbung für das Original.
Ist das illegal? Und wenn ja: wie sehr?
Die Einigung zwischen Youtube und Gema kürzlich erweckte zwar den Anschein, dass jetzt alles erlaubt sei, aber das ist natürlich falsch. Neu ist, dass Youtube jetzt Geld an Verleger und Künstler abdrückt. Manchmal sogar für Videos, bei denen die Rechte nie erteilt wurden.
Selbst einige Künstler sprechen sich dafür aus, dass das Urheberrecht endlich ans Internet angepasst wird. Deichkind haben das in der Vergangenheit getan. In ihrem Song "Illegale Fans" heißt es: "Copyrights sind was für Loser". Für das Video zum Song haben sie sich selbst frei im Internet bedient.
"Wir wissen selber auch, dass Deichkind da eher locker ist."
Die Formation TenSing hat also keine Angst vor nachträglichen Rechtsansprüchen. Medienrechtsanwalt Solmecke bestätigt sie darin, auch er glaubt nicht, dass Deichkind ihre Rechte geltend machen. Trotzdem gilt: Um Rechtssicherheit zu haben, ist die Erlaubnis des Urhebers nötig.