Wegen der hohen Corona-Zahlen wird der Lockdown in Deutschland vorerst bis zum 31. Januar verlängert. In einigen Bereichen kommt es zu einer Verschärfung der Maßnahmen. Kontakte und Bewegungsfreiheit werden eingeschränkt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben sich am Dienstag, 05.01.2021, virtuell getroffen und stundenlang über die Corona-Maßnahmen diskutiert. Berlins Bürgermeister Michael Müller fasst zusammen: "Das war eine schwere Ministerpräsidentenkonferenz."
Die wichtigsten Corona-Maßnahmen im Überblick
Der bestehende Lockdown wird bis Ende Januar verlängert. Wir sollen möglichst zu Hause bleiben, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben dicht.
Außerdem hat sich die Politik auf weitere Maßnahmen geeinigt:
Strengere Kontaktbeschränkungen
Wir sollen bis Ende des Monats unsere Kontakte noch mehr einschränken. Konkret heißt das, dass jetzt nur noch private Treffen mit höchstens einer Person aus einem anderen Haushalt erlaubt sind. "Das ist auch die Empfehlung für Treffen zu Hause, aber da kontrolliert das natürlich keiner so genau", sagt Ines Grunow aus den Deutschlandfunk-Nova-Nachrichten. Es gelten keine Ausnahmen mehr für Kinder im Alter bis zu 14 Jahren.
Bewegungsradius eingeschränkt
Wer in einem Corona-Hotspot lebt, darf sich nur noch rund 15 Kilometer um seinen Wohnort herum bewegen. Das gilt für Gegenden mit einem Inzidenzwert über 200. Das könnte in manchen Städten schwierig sein, sagt Ines Grunow: "Die ersten Bundesländer haben auch schon angekündigt, dass sie diese Regelung nicht so streng durchsetzen wollen." Ausnahmen gibt es für wichtige Gründe wie Arztbesuche oder den Weg zur Arbeit.
Keine Einigkeit beim Schulbetrieb
Am 11. Januar wird wohl nirgendwo ein regulärer Schulbetrieb wieder losgehen, an den weiterführenden Schulen wird es wahrscheinlich auch deutschlandweit bis Ende des Monats keinen Präsenzunterricht geben. Aber: Bildung ist Ländersache. Baden-Württemberg zum Beispiel will versuchen, ob Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar unter Umständen wieder öffnen können.
Zusätzliches Kinderkrankengeld
Eltern dürfen sich in diesem Jahr doppelt so lange für Kinder krankschreiben lassen: Es gibt zehn zusätzliche Tage pro Elternteil, 20 Tage für Alleinerziehende. Der Anspruch soll auch gelten, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schule oder Kita dicht sind.
Büros bleiben offen
Wo es keine weiteren Regelungen gibt, ist die Arbeitswelt. Läden, Gaststätten und so weiter bleiben geschlossen, Büros aber nicht. Hier appellieren die Politikerinnen und Politiker an die Unternehmen, Beschäftigten Home-Office zu ermöglichen. Betriebskantinen sollen möglichst geschlossen werden, fasst unser Hauptstadtstudio-Korrespondent Theo Geers zusammen.
"Wohin man guckt: Es gibt viel Hadern mit den Beschlüssen."
Inzwischen gibt es auch Kritik an den beschlossenen Maßnahmen. Für die Einschränkung der Bewegungsfreiheit gebe es keine ausreichende gesetzliche Verankerung, sagt zum Beispiel FDP-Politiker Wolfgang Kubicki. "Wohin man guckt: Es gibt viel Hadern mit den Beschlüssen", sagt Theo Geers.
Selbst unter den Chefinnen und Chefs der Bundesländer gibt es Unstimmigkeiten. Niedersachen und Baden-Württemberg etwa wollen die 15-Kilometer-Regel nicht ohne Weiteres umsetzen.
Wie geht es weiter?
Am 25. Januar wollen Bund und Länder schauen, was die Maßnahmen gebracht haben und wie es ab dem 1. Februar weitergehen soll.