Unternehmen dürfen die Auswahl von Drittanbieter-Cookies nicht selbst vorab einstellen. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt festgelegt. User müssen sich im Cookie-Banner aktiv dafür entscheiden. Ein Urteil, das spät dran ist, denn Cookies gehören bald der Vergangenheit an, erklärt unser Netzreporter.
Endlich ist die Website fertig geladen und dann ploppt auch schon das Cookie-Banner prominent auf. Jetzt also die Frage: Einfach akzeptieren oder den extra Schritt für mehr Privatsphäre gehen und über die Einstellungen die wirklich notwendigen Cookies auswählen? Es ist eine Entscheidung zwischen Komfort und dem Schutz der Privatsphäre.
Ein Ja zu Nutzerprofilen und Werbung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt Klarheit geschaffen: Laut eines neuen Urteils brauchen Webseitenbetreibende die aktive Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer für Cookies, die als "nicht unbedingt erforderlich" gelten. Das bedeutet: Die Unternehmen dürfen das Häkchen – etwa für Werbe-Cookies – vorab nicht selbst setzen. Ein Urteil, das die strikten Vorgaben der DSGVO wiedergibt.
Das heißt: Userinnen und Usern werden von nun an potenziell weniger Cookies auf ihr Smartphone, Tablet oder den Computer geschleust. Pro Webseite können das bis zu hundert Cookies sein, die meisten davon fallen in die Kategorie "nicht unbedingt erforderlich".
Besonders für die Werbeindustrie ist dieses Urteil ein Rückschlag, denn über diese Art Cookie verdienen sie viel Geld. Cookies sind nämlich ideal, um unser Surf- und Konsumverhalten zu erfassen.
Klage sechs Jahre alt
Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer vom Bundesverband der Verbraucherzentralen bewerten das Urteil des BGH positiv. Sie hatten gegen die voreingestellte Zustimmung von Werbe-Cookies auf der Seite eines Anbieters von Online-Gewinnspielen, Planet 49, geklagt.
Kritik kommt hingegen von der Online-Werbebranche. Der Vizepräsident des Bundesverbands Digitale Wirtschaft, Thomas Duhr, vermisst "das digitale Ausmaß des Urteils", schreibt der Bundesverband in einem Statement. Grundlage des Urteils sei demnach ein Fall, der sechs Jahre zurückliegt.
BGH-Urteil: Bald eine Entscheidung von gestern
Tatsächlich gibt es mittlerweile andere, neuere Techniken für Unternehmen, um das Surfverhalten der Nutzerinnen und Nutzer festzuhalten. Das Fingerprinting zum Beispiel nutzt die Metadaten von Computer und Verbindungsort. Cookies gehören damit zu den Technologien von gestern, "ihre große Zeit ist bald vorbei", sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporter.
"Die große Zeit der Cookies ist also vorbei. Das wissen die Tech-Konzerne und das weiß die Werbebranche."
Diese Trendwände lässt sich auch bei den großen Tech-Firmen ablesen. Google etwa möchte den Einsatz von Drittanbieter-Cookies bis 2022 verbieten. Und auch einige Browser blockieren die Cookies der Werbeindustrie in ihren aktuellen Versionen schon, wie Firefox von Mozilla oder Appels Safari. Das Urteil des BGH komme also zu spät, so viele Expertinnen und Experten.