Weil er Angela Merkel als Kanzlerin behalten will, hat der Fachanwalt Rainer Roth geklagt. Denn in Bayern kann er nicht für die CDU, sondern nur für die Schwesternpartei CSU abstimmen. Die hat sich aber, sagt Rainer Roth, im letzten Jahr klar gegen die Bundeskanzlerin positioniert. Vor allem in der Flüchtlingsfrage vertreten CDU und CSU unterschiedliche Positionen. Das Argument, eine Stimme für die CSU sei auch eine Stimme für Angela Merkel, gelte deshalb nicht mehr.
Rainer Roth beruft sich auf Artikel 38 des Grundgesetzes. Er sagt, eine freie, gleiche Wahl, wie in diesem Artikel festgeschrieben, sei unter den aktuellen Bedingungen nicht gewährleistet. Er könne, anders als die Wähler im Rest von Deutschland, die Kanzlerin so eben nicht wählen. Er möchte sich deshalb das Recht erstreiten, wie ein Auslandsdeutscher behandelt zu werden, um sich in Wahllisten anderer Bundesländer eintragen lassen zu können.
Die Krux an der Sache: Wenn die CDU als Einzelpartei in Bayern wählbar ist, müsste im Umkehrschluss auch die CSU in ganz Deutschland wählbar sein. Das will Rainer Roth aber mit dieser Klage nicht erreichen. Er möchte lediglich in einem anderen Bundesland wählen können.
"In einer Situation, wo die CDU in Bayern anträte und die CSU vor der Wahl stände, im restlichen Bundesgebiet anzutreten, würde die CSU - und das wissen die auch - ihre politische Geschäftsgrundlage verlieren."
Das Geschäftsmodell der CSU beruht darauf, eine Partei für die Bayern zu sein, erklärt Korrespondent Stephan Detjen, nur so gelingt ihnen der eigenartige Spagat, den sie immer mal wieder vollführen. Das heißt, sie regieren einerseits mit, andererseits sind sie aus Bayern heraus die eigene Oppositionspartei. Ob der Spagat in der aktuellen Situation zum Bruch zwischen CDU und CSU führt, bleibt - trotz der massiven Drohungen von Horst Seehofer - abzuwarten.
Mehr Infos zur Klage:
- Ein bayerisches Ehepaar will die CDU wählen können | Deutschlandfunk vom 30.12.2016
- CDU lässt Gründung von bayerischem Landesverband verbieten | Zeit.de vom 21.10.2016