Der Fachanwalt für Medizin Stephan von der Trenck erklärt, warum das Kölner Urteil im Sinne der Patienten nicht ausreichend ist.
Die drei Personen, die vor dem Kölner Verwaltungsgericht geklagt und nun das recht bekommen haben, zuhause Cannabis anzubauen, haben es dennoch nicht besonders einfach, an diesen Stoff zu kommen.
Wenn Schmerzmittel nicht helfen
Das Verfahren, das jemand durchlaufen muss, um die Anbau-Genehmigung zu erhalten, dauert lang. Zunächst einmal muss die Situation eintreten, dass herkömmliche Schmerzmittel nicht mehr helfen und der Patient Dronabinol verschreiben bekommen möchte, ein teilweise synthetisch hergestelltes Mittel, das auch Cannabis-Bestandteile enthält.
Die Ausnahmegenehmigung wird grundsätzlich verweigert
Der Patient geht vor das Sozialgericht, um die Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu erstreiten. Das dauert rund 3 Jahre. Dann gewinnt der Patient und stellt fest, dass das Medikament nicht hinreichend wirkt und er stattdessen reines Cannabis nehmen möchte. Dazu stellt er eine Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel, das die Genehmigung grundsätzlich verweigert.
Weiter geht's ans Verwaltungsgericht
Also zieht der Patient vor ein Verwaltungsgericht, um in einem Verfahren zu erreichen, dass das Gericht das Bundesinstitut auffordert, eine neue Entscheidung im Sinne des Urteils des Verwaltungsgerichts zu fällen. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht dauert 2 Jahre, weitere sechs Monate vergehen, bis eine neue Genehmigung erteilt worden ist.
Ein Zimmer mit Schloss und Kamera
Wer dann die Genehmigung erhält, muss sich schließlich an sehr aufwändige Vorschriften halten. Die Pflanzen müssen in einem eigenen Zimmer stehen, das mit einem Fingerprint-Schloss und Kamera gesichert ist, damit weder Kinder, noch Freunde oder die Putzfrau Zugang zu den Pflanzen haben.
Warum nicht einfach über Apotheken?
Auf die Frage, ob es nicht einfacher wäre, Cannabis-Blüten als ganz normales, verschreibungspflichtiges Medikament von den Krankenkassen bezahlen und über Apotheken vertreiben zu lassen, antwortet Von der Trenck: Ja.