Mit der Cannabis-Legalisierung ergeben sich arbeitsrechtliche Fragen. Ist es okay, bekifft zum Job zu gehen oder die Zigarette in der Pause durch einen Joint zu ersetzen? Es kommt auf die Branche an...

Eine kurze Raucherpause während der Arbeit? Für Nikotinabhängige ist das die normalste Sache der Welt. Ein Bier während der Arbeit? Puh, schon schwieriger, das den Vorgesetzten zu erklären – und das, obwohl Alkohol genau wie Nikotin in Deutschland ein legales Rauschmittel ist. Schädlich für die Gesundheit sind nachgewiesenermaßen beide. Allerdings stellt sich natürlich die Frage, ob Mitarbeitende nach einer gewissen Menge Alkohol noch voll leistungsfähig sind. Bei Nikotin wird diese Frage in der Regel seltener oder gar nicht gestellt.

Cannabis im Job?

Und wie sieht es aus mit Cannabis? Seit April 2024 ist der Konsum gesetzlich legalisiert – im Privaten zumindest. Aber wie sieht es im Job aus? Ist es möglich, statt der Tabakzigarette in der Pause einen Joint zu rauchen? Dem Cannabis-Report von 2022 zufolge könnte der Umsatz mit Cannabis in Deutschland bis 2026 auf rund 944 Millionen Euro steigen. Der Wunsch, sich zu berauschen, ist in Deutschland also ganz offensichtlich vorhanden.

Rücksicht auf Kolleg*innen nehmen

Deutschlandfunk-Nova-Programmleiterin Lena Lotte Stärk will zwar keine Rundmail schreiben, aber für sie ist Kiffen während der Arbeitszeit – also auch das Kiffen im Hof während der Pausen – ein No-Go. In einem Team sollte man aufeinander Rücksicht nehmen, findet sie – und das Kiffen deshalb auf außerhalb der Arbeitszeit verschieben.

"Sachen, die vielleicht nicht so viel mit Arbeit zu tun haben, sondern mit Freizeitgenuss, sollten wir eher dahin verschieben."
Lena Lotte Stärk, Deutschlandfunk-Nova-Programmleiterin

Der Arbeitgeber kann Kiffen auf der Arbeit durchaus verbieten. Rein rechtlich gesehen wäre es aber durchaus in Ordnung, wenn sich Mitarbeitende noch vor der Arbeit einen Joint gönnen, sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Anne-Katrin Eutin. Denn der Konsum von Cannabis ist ja genau wie der von Alkohol im Privaten gestattet.

Als Faustregel, sagt sie, könnten wir also festhalten: Ersetzt den Joint durch eine Bierflasche – und ihr wisst ungefähr, was angebracht wäre. Wichtig: Die gesundheitlichen Aspekte bleiben dabei mal außen vor.

Pilot*innen oder Lokführer*innen dürfen nicht kiffen

Dass die Reaktionszeit nach dem Kiffen abnimmt, ist wissenschaftlich erwiesen. Je nach Job könne das durchaus ein Problem sein, erklärt Arbeitsrechtler Hans Hanagarth: Personen, die in aufmerksamkeitsfordernden Jobs arbeiten – etwa Pilot*innen oder Lokführer*innen und so weiter – dürften zum Beispiel auf keinen Fall bekifft oder in sonstiger Weise beeinträchtigt sein. Wer das missachtet, könnte vom Arbeitgebenden abgemahnt und im schlimmsten Fall gekündigt werden.

"Als Mitarbeiter*in eines Hanfgeschäftes bin ich möglicherweise vertraglich verpflichtet, während der Arbeit bekifft zu sein, um überhaupt authentisch rüberzukommen."
Hans Hanagarth, Arbeitsrechtsanwalt in Heidelberg

Für Mitarbeitende eines Hanfgeschäftes könne es dagegen schon wieder ganz anders aussehen, so der Arbeitsrechtler. Bei diesen Leuten – auch wenn das natürlich ein sehr kleiner Kreis ist – könne es sogar authentischer sein, wenn sie bekifft sind. Unsere Reporterin Anne-Katrin hat den Test in einem Kölner Headshop gemacht, um die Lage zu sondieren. Tatsächlich war der Verkäufer um 17 Uhr gerade dabei, sich den vierten Joint des Tages zu drehen. Das schränke ihn bei seiner Beratung nicht ein, hat er ihr erzählt.

Achtung mit dem Versicherungsschutz

Wichtig zu wissen: Wer bekifft arbeitet, für den gilt nicht immer der Versicherungsschutz.

"Der Versicherungsschutz bei der Arbeit kann wegfallen, wenn Bekifftsein Grund für einen Arbeitsunfall war."
Anne-Katrin Eutin, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

Bei Veranstaltungen nach der Arbeit, die im Zusammenhang mit dem Job stehen, sollten Arbeitnehmende jeweils mit dem Arbeitgebenden klären, ob Kiffen erlaubt ist. "Auf Afterworkpartys muss das jeweils individuell geklärt werden", sagt Hans Hanagarth. Weil es sich dabei um "halboffizielle Veranstaltungen zwischen Arbeit und Privat" handele. Man solle sich hier jeweils anschauen, was der Arbeitgebende zulässt. Es kann sinnvoll sein, Abmachungen dafür im Arbeitsvertrag konkret zu regeln, so der Arbeitsrechtler.

Shownotes
Cannabis-Legalisierung
Ist es erlaubt, bei der Arbeit high zu sein?
vom 05. April 2024
Moderation: 
Till Haase, Jenni Gärtner
Gesprächspartnerin: 
Anne-Katrin Eutin, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin