Das schmeckt McDonald's nicht: Grundsätzlich darf Tübingen eine Steuer auf Einwegverpackungen, -geschirr oder Wegwerf-Kaffeebecher erheben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Ein wenig nachgebessert werden muss aber doch.

In Tübingen gilt seit 2022 eine Verpackungssteuer. Wer zum Beispiel die Pommes in der Pappschale mitnimmt oder den Kaffee im Wegwerf-Becher trinkt, muss dafür etwas zahlen. Dagegen hatte eine Filialleiterin einer McDonald's Filiale geklagt, unterstützt von dem Fast-Food-Konzern. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt aber entschieden: Die Verpackungssteuer ist rechtens.

Tübingen darf das Geld jetzt einsammeln

Tübingen darf das Geld jetzt einsammeln und die Steuerbescheide verschicken, die wegen des Rechtsstreits bisher zurückgehalten worden waren, so unsere Reporterin Sabrina Loi. Im April letzten Jahres hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg noch anders entschieden und sich gegen eine Steuer ausgesprochen.

"Die Richterinnen und Richter sagen, dass sich unsere Lebensrealität in den letzten 25 Jahren total verändert hat. Es gibt immer mehr Einweggeschirr."
Sabrina Loi, Deutschlandfunk Nova

Grundlage der Entscheidung des Verwaltungsgerichts war ein 25 Jahre altes Urteil zu einem ähnlichen Fall. Das Bundesgericht argumentiert anders: Die Lebensrealität habe sich in den vergangenen 25 Jahren stark verändert und heute gebe es viel mehr Einweggeschirr.

Erhoben wird die Steuer auch auf Take-away-Essen und Trinken, das in der Regel schon sehr bald nach dem Kauf und auf dem Gemeindegebiet verzehrt wird. Deshalb widerspreche die Steuer nicht einer örtlichen Steuer, was unter anderem ein Streitpunkt in der gerichtlichen Auseinandersetzung war.

Steuer dient der Abfallvermeidung

Auch einen Widerspruch zu den Abfallregeln des Bundes und der EU sieht das Gericht nicht: Weil die Kommunen auf lokaler Ebene dieselben Ziele verfolgen wie der Bund, nämlich die Abfallvermeidung, so eine Gerichtssprecherin.

"Die Kommunen verfolgen hier auf lokaler Ebene dieselben Ziele wie der Bundes- und Unionsgesetzgeber, nämlich das Ziel der Abfallvermeidung."
Daniela Hampel, Gerichtssprecherin

McDonald's hält sich offen, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen, die Anwälte warnen vor einem bundesweiten Flickenteppich. Sie gehen davon aus, dass es in Zukunft viele Kommunen geben wird, die eine solche Steuer erlassen. Für bundesweit tätige Unternehmen wie die Burgerkette sei das kaum zu bewältigen.

Freude bei der Umwelthilfe und Boris Palmer

Die Deutsche Umwelthilfe freut sich dagegen über das Urteil und fordert Städte und Gemeinden auf, es Tübingen gleichzutun. Auch Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) war nach dem Urteilsspruch bester Laune: "Ich bin wirklich glücklich. Die Begründung ist toll, dass Klimaschutz Aufgabe der Kommunen ist, dass wir auch dafür Rechtsinstrumente einsetzen dürfen."

Im Detail noch nachbessern

Nachgebessert werden muss allerdings noch in einem Punkt: Die Obergrenze der Besteuerung von 1,50 Euro "pro Einzelmahlzeit" sei zu unbestimmt, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Sie sei unter Umständen nicht zu vereinbaren mit der Regelung, dass für jede Einwegverpackung 50 Cent und für jedes Einwegbesteck 20 Cent fällig werden, beispielsweise, wenn jemand mehrere Gerichte bestellt.

Shownotes
Tübingen vs. McDonald's
Stadt darf Verpackungssteuer erheben
vom 25. Mai 2023
Moderatorin: 
Diane Hielscher
Gesprächspartnerin: 
Sabrina Loi, Deutschlandfunk Nova