Beamte dürfen nicht streiken, so steht es im Gesetz. Jetzt prüft das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, ob es beim Streikverbot bleibt. Wir haben mit einer Lehrerin gesprochen, die das Recht auf Streik einfordert.
Die Verfassungsrichter verhandelten am Mittwoch (17.01.) über die Streikrechte von verbeamteten Lehrern. Ihre Entscheidung könnte weitreichende Bedeutung für das gesamte Berufsbeamtentum haben. Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte in Karlsruhe, das Streikverbot gehöre zum Wesenskern des Berufsbeamtentums.
Streik trotz Streikverbot
Vier verbeamteten Lehrer aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten aber doch gestreikt und sich an Protesten der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) beteiligt. Dafür gab’s einen Eintrag in die Personalakte. Die Lehrer zogen vor Gericht - jetzt muss das Verfassungsgericht entscheiden.
"Ich finde, dass auch verbeamtete Lehrkräfte dieses Recht haben sollten, denn das ist ein demokratisches Recht."
Laura Poth ist freigestellte Haupt- und Realschullehrerin, Personalrätin und seit September 2017 Vorsitzende der GEW in Niedersachsen. Sie erklärt, dass Arbeitgeber oft sehr willkürlich mit Bezahlungen und Arbeitszeiten umgehen. Die Lehrer hätten hier kein Druckmittel und darum müsste es ihnen erlaubt sein, streiken zu dürfen.
"Es schürt das Duckmäusertum bei den Lehrkräften, wenn die sich nicht gegen Arbeitsbedingungen wehren können."
Das generelle Streikverbot wird aus dem Grundgesetz abgeleitet. Beamte unterliegen einer Treuepflicht gegenüber dem Staat, der immer funktionieren soll.
Die Gegner des Verbots argumentieren aber, dass die im Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit ein Streikrecht für verbeamtete Lehrer gewährleiste. Sie verweisen auch auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus den Jahren 2008 und 2009 zum Streikrecht türkischer Beamter.