Passt gut auf eure Briefwahlunterlagen auf. Sind die weg, wird es richtig knifflig. Wir verraten euch außerdem, was ihr noch damit anstellen dürft: kleben, kritzeln und verschicken?
Wählen ist eigentlich ganz easy. Am Wahltag mit der Wahlbenachrichtigung ins Wahlbüro, zwei Kreuze machen und rein in die Urne. Ähnlich einfach ist die Briefwahl. Gäb es da nicht ein paar Spezialfälle.
Briefwahl für Fortgeschrittene
Manchmal passieren uns nämlich Dinge, auf die erst einmal keiner kommt: Was zum Beispiel, wenn der Umschlag ein Loch hat? Wir haben im Büro des Bundeswahlleiters nachgefragt.
1. Was tun wenn der Briefumschlag kaputt ist?
Das ist gerade in Köln passiert: Die Briefwahlunterlagen sind da, alles komplett. Nur bei einem der Umschläge stimmt was nicht. Irgendwo ist beim Ausstanzen etwas kaputt gegangen und nun kann man durch den Umschlag durchgucken. Ist dann schon alles ungültig? "Nein", sagt Klaus Pötzsch, aus dem Büro des Bundeswahlleiters. "Hauptsache der Stimmzettel ist in Ordnung", sagt er.
"Der Stimmzettel ist wirklich das Entscheidende. Wir sagen immer: Der Wählerwille muss ganz eindeutig und zweifelsfrei erkennbar sein für den, der die Stimmen am Ende auszählt."
Das heißt, in dem konkreten Fall können wir den Umschlag selbst reparieren, mit Tesafilm oder flüssigem Kleber - allerdings so, dass wirklich nichts herausfällt.
2. Was darf auf dem Stimmzettel stehen?
Relativ unbefleckt muss der Wahlzettel sein: Jegliche Kritzeleien, Aufkleber oder sonstige Notizen sind tabu. Den Stimmzettel versehentlich als Einkaufszettel nutzen, ist also keine gute Idee. Und noch etwas könnte heikel sein. Was passiert beispielsweise, wenn wir uns unsere Wahlentscheidung noch einmal anders überlegen? Tipp-Ex und einfach überschreiben?
Klaus Pötzsch kann von solchen Tricksereien nur abraten. Er empfiehlt, sich vom Wahlamt neue Unterlagen geben zu lassen. Das geht übrigens nur, wenn der alte Wahlschein abgegeben wird. Wer auf Nummer Sicher gehen will, holt sich auch dann ein neues Exemplar, wenn Kaffee oder andere Flecken das Ganze unleserlich werden lassen.
3. Und wenn die Briefwahlunterlagen verloren gehen?
In diesem Fall wird es wirklich schwierig: denn die Briefwahl ist anonym. Verliert jemand seine Post, lässt sich im Prinzip nicht nachweisen, ob jemand anderes damit gewählt hat - oder die Person nicht doch schon gewählt hat. Allein vom Wahlschein lassen sich keine Rückschlüsse darauf ziehen, wer damit gewählt hat.
Würden die Briefwahlunterlagen ein zweites Mal verschickt, könnte jemand seine Stimme zwei Mal abgeben. Auch, wenn es hart klingt, hier lautet die Antwort aus dem Büro des Bundeswahlleiters: "Deswegen ist die gesetzliche Regelung so: Wer es verloren hat, der kann dann tatsächlich nicht wählen."
4. Darf ich auch aus dem Ausland Briefwahl machen?
Klar, lautet die Antwort von Klaus Pöschel aus dem Büro des Bundeswahlleiters. Die Unterlagen werden auch ins Ausland verschickt. Nur zwei kleine Haken hat die Sache. Der Wähler, der seinen Stimmzettel aus dem Ausland verschickt, trägt die Portokosten. "Und man trägt natürlich auch das Risiko langer Postwege", sagt Klaus Pöschel. Im Zweifel also die Post früher als früh abschicken.
"Wer sich denkt 'Ach, ich schick das aus Mexiko zwei Tage vor der Wahl ab', kann ziemlich sicher sein, dass das nicht pünktlich da ist. Also es muss wirklich am 24. September, 18 Uhr, im Wahlamt eingetroffen sein. Sonst zählt die Stimme nicht mit.”
Wer die Deadline nicht einhalten kann, der hat Pech gehabt. Die Möglichkeit im deutschen Konsulat im Ausland zu wählen, gibt es nämlich nicht. Aber es gibt noch einen Ausweg für alle, die vor der Abreise merken, dass es mit der Briefwahl doch nicht hinhaut: Schon vor dem 24. September können wir im Bürgeramt in die Wahlkabine gehen.
Und für alle, die doch noch einen Supersonderfall haben. Einfach beim lokalen Wahlamt nachfragen oder direkt das Team des Bundeswahlleiters anrufen, anmailen oder antwittern.