Eine Youtuberin wollte in einem Dubliner Luxus-Hotel umsonst übernachten. Als Gegenleistung bot sie ein Promo-Video an. Die Idee ging nach hinten los und hat nun auch noch Folgen für andere Blogger.
Vielleicht ist diese Geschichte auch in eurer Social-Media-Timeline aufgetaucht: #bloggergate". Die englische Youtuberin Elle Darby wollte mehrere Nächte mit ihrem Freund in einem schicken Hotel in Dublin übernachten, und zwar gratis. Ihre Idee: Sie bietet dem Hotel im Gegenzug ordentlich Publicity und eine Bewertung des Hotels auf ihrem Youtube-Channel an. Der Hotelbetreiber fand diese Anfrage allerdings ziemlich unverschämt und veröffentlichte die E-Mail mit der Anfrage der Youtuberin.
"As a 20-year-old girl, who is running her own business from her home, I don’t feel like I did anything wrong in that."
Zunächst bekam jetzt also Elle Darby einen ziemlichen Shitstorm ab, aber dann folgten sehr schlechte Bewertungen für das Hotel - auch von Menschen, die nie dort waren. Der Streit ging noch ein bisschen weiter. Und mittlerweile sagt Paul Stenson, der Besitzer des Hotels, sogar: Wir wollen gar keine Blogger und Influencer mehr in unserem Hotel, Hausverbot!
Der Hotelbetreiber Paul Stenson sagt, dass er von Bloggern und Influencern, die ein Hotel nur dann gut bewerten, wenn sie gratis übernachten dürfen, nicht besonders viel hält. Rechtlich ist Paul Stenson damit auf der sicheren Seite, denn er muss niemanden gratis in seinem Hotel übernachten lassen.
Aber er will ja nicht nur das: Er hat ja auch noch angekündigt, zukünftig alle Blogger aus seinem Hotel zu verbannen, egal ob sie für ihre Übernachtung zahlen wollen oder nicht. Darf er das? Nach deutschem Recht ginge das auf jeden Fall, sagt der Rechtsanwalt Udo Vetter.
"Es gibt ein Präzedenz-Urteil des Bundesgerichtshof, das sagt: Grundsätzlich steht es einem Hotel frei, Übernachtungsgäste auszuwählen, solange es nicht gegen das allgemeine Gleichstellungsgesetz verstößt."
In dem Präzedenzurteil von 2012 ging es um den NPD-Politiker Udo Voigt. Der wollte mit seiner Frau in einem Wellnesshotel in Brandenburg übernachten. Als das Hotel bemerkte, wer da gebucht hatte, verhängte es ein Hausverbot mit der Begründung: Die politische Gesinnung von Udo Voigt könnte dem Hotel schaden - in seinem Ansehen und letztlich auch wirtschaftlich, weil dann vielleicht andere Gäste nicht mehr kämen. Der Bundesgerichtshof sagt: Hotels dürfen das so entscheiden.
Hotel lehnt Nena wegen Sonderwünschen ab
Genauso können Hotels über die AGB von vornherein bestimmte Gäste ausschließen. Zum Beispiel gibt es Erwachsenenhotels, die eben nur Erwachsene und keine Kinder zulassen. Auch zu viele Sonderwünsche können ein Grund dafür sein, dass eine Buchung abgelehnt wird. Vor zwei Jahren wollte die Sängerin Nena in einem Magdeburger Hotel übernachten. Nenas Agentur gab dem Hotel dann eine Liste mit Anweisungen, wie zum Beispiel: keine Energiesparlampen, dafür aber Biokerzen, eine leere Minibar, ein Holzschneidebrett, ein Keramikmesser und Laken, um alle Sitzgelegenheiten abzudecken. Dem Hotel war das offenbar zu viel, Nena musste anderswo unterkommen.
"Was nicht zulässig ist: Dass der Blogger eine Buchungsbestätigung hat, und der Hotelier dann sagt: Oh, du bist ja ein Youtuber, wir wollen dich nicht. Das geht nicht."
Der Hotelbetreiber könnte zum Beispiel argumentieren: Wir wollen keine schlechte Publicity von Bloggern mit zigtausend Followern, deswegen lassen wir sie nicht in unser Hotel. Das wäre sogar insofern verständlich, als dass viele Hotelbewertungen im Netz rechtlich problematisch sind.
Hotelfotos: Eigentlich brauchen wir eine Erlaubnis
Online schreiben oder erzählen, wie einem das Zimmer und das Frühstück gefallen haben, ist zwar völlig in Ordnung. Aber Fotos des Hotelzimmers machen und diese dann im Netz veröffentlichen, das geht nicht, sagt Anwältin Renate Schmid, die auf Medienrecht spezialisiert ist. Hintergrund: Die Hotelbar, das Zimmer oder die Suite - alles ist Privateigentum des Hotelinhabers und deswegen dürfen Fotos auch nicht ohne sein Einverständnis veröffentlicht werden. Die Anwältin sagt:
"Wo kein Kläger, da kein Richter - sag ich immer zu meinen Mandanten. Und die Tatsache, dass es viele machen und nichts passiert, heißt noch nicht, dass es rechtlich richtig ist."
Wer auf Nummer sicher gehen will, der postet also besser keine Fotos aus dem Hotelzimmer.
- Geld zurück bei Unterbringung im falschen Hotel | Weil Urlauber vor zweieinhalb Jahren nicht in dem Hotel mit Meerblick untergebracht waren, das sie gebucht hatten, haben sie geklagt – und gewonnen
- Dieser Ort war mal ein Geheimtipp | Unberührt lag das schweizerischen Verzascatal lange Zeit da, bis ein Blogger ein Video darüber machte und es "Die Malediven von Mailand" nannte.
- Geld wie gebloggt | Von Beruf Blogger. Das ist ein Job, der sich nur sehr schwer den Eltern vermitteln lässt.