Das Bundeskriminalamt hat Datenbanken mit Namen. Anscheinend sind dort sehr viele Personen vermerkt, die da gar nicht rein gehören.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat Datenbanken, in denen Namen gespeichert werden. Nur: In der Vergangenheit wurden dort anscheinend auch sehr viele Namen gespeichert, die dort gar nicht stehen dürften, weil sich eine Anzeige als Fehler herausgestellt hatte. Außerdem beinhaltet die Datei auch Namen, die nach abgelaufener Frist wieder gelöscht sein müssten – was nicht geschehen ist.

Wie kommen Namen in die Datei? Das kann zum Beispiel passieren, indem jemand an einer Demonstration teilnimmt und angezeigt wird. Dann beginnt die Justiz zu ermitteln. Möglicherweise kommt bei den Ermittlungen aber raus: Derjenige, der die Anzeige gemacht hatte, wollte dem Angezeigten an den Karren fahren und an den Vorwürfen ist gar nichts dran. Dann werden die Ermittlungen eingestellt. Als Folge müssten eigentlich auch alle Daten und Einträge aus der Datei vom BKA gelöscht werden. 

Mangelnde Datenpflege beim BKA

Die Betonung liegt auf "eigentlich", denn genau hier liegt der Grund, warum das BKA jetzt stark in die Kritik geraten ist. Berlinkorrespondent Falk Steiner erklärt, das Problem sei vermutlich, dass nicht ausreichend kommuniziert werde: "An der Stelle müsste es bekannt sein bei demjenigen, der dich da eingetragen hat. Und der müsste das auch wieder rausnehmen. Die Frage ist, ob das immer passiert."

"Vielleicht pflegen wir auch nicht immer jedes Adressbuch so perfekt. Der Unterschied ist: Wir sind auch nicht gesetzlich dazu verpflichtet. Polizei und Verfassungsschutzämter sind das hingegen sehr wohl."
Falk Steiner, Korrespondent in Berlin

Wie sich das auf uns auswirken könnte: Vielleicht haben wir als Teenager mal an einer Sitzblockade teilgenommen. Die Blockade wurde von der Polizei geräumt und unsere Daten wurden aufgenommen. Normalerweise müssten sie nach einer Frist gelöscht werden. Wenn das nicht geschieht, steht unser Name vielleicht immer noch in der Datei vom BKA, wenn wir viele Jahre später unser Jurastudium abgeschlossen haben und uns auf einen Job als Beamtin oder Beamter bewerben. "Und plötzlich darfst du es nicht werden und du weißt gar nicht warum. Am Ende liegt es nur daran, dass da noch was Altes in der Datenbank steht", erklärt Falk Steiner.

Einsicht in die Daten

Über das Bundesdatenschutzgesetz ist es allerdings geregelt, dass wir einen Antrag stellen können, um Einsicht in unsere Daten zu bekommen. Die Behörden müssen dem auch nachkommen. Es sei denn, es gibt extrem gewichtige Sicherheitsgründe, die dem entgegen stehen. Doch selbst dann besteht die Möglichkeit, dagegen zu klagen.

Wie groß das Ausmaß der zu Unrecht gespeicherten Daten ist, das lässt sich im Moment noch gar nicht sagen. Viele Politiker und Journalisten vermuten, dass es sehr groß ist.

Shownotes
BKA-Datei
Fehlerhafte und rechtswidrige Einträge
vom 31. August 2017
Gesprächspartner: 
Falk Steiner, Korrespondent in Berlin
Moderator: 
Thilo Jahn