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Eine Ballermann-Party kann teuer werden – auch für den Veranstalter. In München ist so ein Fall vor Gericht. Das steckt hinter dem Streit um 3000 Euro.

Eine Diskobesitzerin aus der Oberpfalz hat eine Ballermann-Party veranstaltet und soll nachträgliche Lizenzgebühren zahlen. Es geht um insgesamt rund 3000 Euro. Dagegen hat sie geklagt. Der Fall wurde vor dem Oberlandesgericht in München verhandelt. Das Gericht hat zwar die Entscheidung vertagt, aber grundsätzlich ist das Wort "Ballermann" als Marke geschützt.

Eigentümer der Marke ist das Ehepaar Engelhardt aus Niedersachsen. Sie haben sich die Begriffe "Ballermann" und "Ballermann 6" bereits 1998 schützen lassen. Erst seit 1995 können auch Privatpersonen Markennamen eintragen.

Markenschutz in München

Solche Markennamen dürfen dann nur gegen Lizenzgebühr verwendet werden. Alexander Wickenhöfer arbeitet für das Deutsche Patent- und Markenamt in München. Dort kann man den Markenschutz beantragen.

"Wenn Sie eine Marke haben, haben Sie das alleinige Recht, diese Marke für die geschützten Waren- und Dienstleistungen zu nutzen. Wenn Dritte das verletzen, können Sie dagegen vorgehen."
Alexander Wickenhöfer vom Deutschen Patent- und Markenamt in München

Die Engelhardts haben ihr Recht an der Marke Ballermann oft geltend gemacht. Häufig traf es Karnevalsvereine. Nach der Party "Feiern wie am Ballermann" kam dann postalisch die Aufforderung, Lizenzgebühren an die Markeninhaber zu zahlen.

Jeder ist verpflichtet, sich über mögliche Markenverletzungen zu informieren. Auf der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamts sind die geschützten Wörter verzeichnet. Nicht jedes Wort kann geschützt werden. Markennamen müssen ein Produkt oder eine Dienstleistung unterscheidbar machen.

"Es sind nur Zeichen schutzfähig, die geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen zu unterscheiden."
Alexander Wickenhöfer vom Deutschen Patent- und Markenamt in München

Der Begriff muss mehr bieten, als bloß das Produkt zu beschreiben. Im Fall Ballermann besteht die Aussicht, dass der Eintrag gelöscht wird. Eigentlich ist er zu einer Gattungsbezeichnung geworden. Beispiele dafür sind Google für Suchmaschinen und Tempo für Taschentücher. Ein weiterer Hinweis: Der Begriff Ballermann steht inzwischen im Duden und bezeichnet demnach neben dem Ort auch:  deutscher Tourist [auf Mallorca].

Ihr habt Anregungen, Wünsche, Themenideen? Dann schreibt uns an Info@deutschlandfunknova.de

Shownotes
Teure Markennamen
Ballermann ist exklusiv
vom 06. September 2018
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartnerin: 
Verena von Keitz, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin