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Erstsemester aus einkommensschwachen Haushalten können ab sofort eine Studienstarthilfe von einmalig 1.000 Euro beantragen. Die Ampel-Regierung möchte damit Bildungschancen verbessern. Wie man an die Hilfe kommt und welche Voraussetzungen es gibt.

Studieren ist ganz schön teuer. Insbesondere zu Beginn des Studiums brauch es viel Geld: Lehrbücher, Laptop, Tablet, Miete, Kaution und die Möbel für das erste Zimmer müssen bezahlt werden. Das können sich nicht alle leisten. Und das soll sich ändern.

Denn in Deutschland gibt es bei dem Zugang zu Bildung immer noch ein großes Ungleichgewicht. Laut Hochschulbildungsreport 2020 vom Stifterverband und McKinsey beginnen 27 von 100 Kinder von Nichtakademiker*innen ein Studium – bei Akademiker*innenkinder sind es 79. Für bessere Bildungschancen können neue Erstsemester-Studierende nun zum ersten Mal eine Studienstarthilfe beantragen.

Nur wenig Studierende sind berechtigt

Studierende, die unter 25 Jahre alt sind und aus einkommensschwachen Familien kommen, können die Einmalzahlung beantragen. Das sind Studierende, die selbst vorher Sozialleistungen bezogen haben oder aus Haushalten kommen, bei denen das der Fall war.

Außerdem können junge Menschen, die aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kommen und deren Eltern keine Maßnahmen-Beiträge bezahlen, die Hilfe beantragen. Ob die Studierenden an einer öffentlichen Hochschule, an einer privaten Universität oder im Ausland studieren, ist dabei egal.

Drei Prozent der Erstsemester könnten Studienstarthilfe bekommen

Das Geld kommt ohne Abzüge bei den Studierenden an und wird nicht auf andere Sozialleistungen oder BAföG-Zahlungen angerechnet.

Das Bildungsministerium schätzt, dass mit 15.000 Studienbeginnende etwa drei Prozent der Erstsemester-Studierenden Geld bekommen könnten. Der erste Vorsitzende vom Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Uni Köln, Adrian Moser, bemängelt allerdings, dass kaum jemand von der Einmalzahlung wisse.

Wenig Geld für viele Kosten

Adrian Moser betrachtet die Zahlung grundsätzlich kritisch. Für die vielen Ausgaben am Anfang des Studiums reiche das Geld bei weitem nicht. Und das Studium kostet nicht nur am Anfang Geld.

"Wir brauchen einfach eine sichere, langfristige und dauerhafte Finanzierung von Studierenden unabhängig vom Einkommen der Eltern."
Adrian Moser, 1. AStA-Vorsitzender der Universität zu Köln

Er fordert eine strukturelle Reform. Für ihn reicht es nicht aus, dass Studierende nur einmal Geld bekommen und anschließend BAföG-Zahlungen bekommen, die laut Berliner Verwaltungsgericht zu niedrig sind. Stattdessen fordert er: "Wir brauchen einfach eine sichere, langfristige und dauerhafte Finanzierung von Studierenden unabhängig vom Einkommen der Eltern."

Auch wenn sie deutlich kritisiert wird, kann die Studienstarthilfe einen kleinen Schritt in Richtung Bildungsgleichheit darstellen.

Shownotes
Bafög-Reform
Wie man jetzt an die Studienstarthilfe kommt
vom 03. September 2024
Moderation: 
Sebastian Sonntag
Deutschlandfunk-Nova-Reporterin: 
Lena Korbjun
Gesprächspartner: 
Adrian Moser, 1. AStA-Vorsitzender der Universität zu Köln